Grundstücks-Rechtschutz Rechtsschutzversicherung


Dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
In der Regel wird in der Grundstücks-Rechtschutz der Versicherungsnehmer und dessen Familie in der im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als:
- Eigentümer
- Vermieter (auch als Eigentümer)
- Verpächter (auch als Eigentümer)
- Mieter
- Pächter
- Nutzungsberechtigter
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen versichert. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind dabei meist mit eingeschlossen.

Inhalt Lexikon

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