Handlungsbevollmächtigter Rechtsschutzversicherung


Durch die Verleihung von Handlungsvollmacht für einen Mitarbeiter signalisiert das Unternehmen nach außen, dass es sich hier um einen verantwortlichen Mitarbeiter handelt, der im Bereich seiner Kompetenzen "handeln" kann.
Ein Handlungsbevollmächtigter ist kein Organ einer juristischen Person und unterliegt somit dem üblichen Arbeitsrecht.
Die Haftungsfunktion im Innenverhältnis ist vergleichbar wie bei allen Mitarbeitern.

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