Durch die Verleihung von Handlungsvollmacht für
einen Mitarbeiter signalisiert das Unternehmen nach außen,
dass es sich hier um einen verantwortlichen Mitarbeiter
handelt, der im Bereich seiner Kompetenzen "handeln"
kann.
Ein Handlungsbevollmächtigter ist kein Organ einer
juristischen Person und unterliegt somit dem üblichen
Arbeitsrecht.
Die Haftungsfunktion im Innenverhältnis ist vergleichbar
wie bei allen Mitarbeitern.
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