Die Kostenfestsetzung erfolgt auf Antrag der
Prozessparteien durch das erstinstanzliche Gericht (Kostenfestsetzungsbeschluss).
Dabei werden die Kosten- und Streitwertentscheidungen des
erkennenden Gerichts berücksichtigt.
Zugunsten des Gegners festgesetzte Kosten werden in der
Regel von von den Rechtschutz-Versicherern übernommen.
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W X,Y,Z