Lexikon Rechtsschutzversicherung


Dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.

In der Regel versichern die Rechtschutzversicherer den Versicherungsnehmer und dessen Familie in der im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
- Eigentümer
- Vermieter (auch als Eigentümer)
- Verpächter (auch als Eigentümer)
- Mieter
- Pächter
- Nutzungsberechtigter
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind in der Regel immer mit versichert.

Inhalt Lexikon

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  X,Y,Z

A

B C
D E F G H I J
K L M N O P Q
R S T U V W X,Y,Z

 
 
Vorsorge von A bis Z
A....
B . . .
C . . .
D . . .
E . . .
F . . .
G . . .
H . . .
I . . .
J . . .
K . . .
L . . .
M . . .
N . . .
O . . .
P,Q . . .
R . . .
S . . .
T . . .
U . . .
V . . .
W . . .
X,Y,Z . . .
 

Gratis Newsletter

Name:*

Emailadresse:*

* gefordertes Feld