Neubauten Rechtsschutzversicherung


Neubauten fallen unter die ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten und sind nicht versicherbar (vgl. Baurisiko). Dazu gehren Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils.

Bei Neubauten ist das Kostenrisiko schwer überschaubar und kaum kalkulierbar. Es trifft überdies nur einen kleinen Teil der Versichertengemeinschaft, weshalb im Interesse möglichst günstiger Beiträge dieses Risiko insgesamt vom Versicherungsschutz ausgenommen wird.

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