Unter Obliegenheiten werden Pflichten des
Versicherungsnehmers vor und nach einem Rechtschutzfall
verstanden. Deren Verletzung gefährden den
Versicherungsschutz.
1. Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall
sind etwa das Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne
Berechtigung oder mit einem nicht zugelassenen
Kraftfahrzeug.
2. Nach Eintritt eines Rechtschutzfalles trifft den
Versicherungsnehmer eine Aufklärungs- und
Auskunftspflicht gegenüber dem beauftragten Rechtsanwalt
sowie gegenüber dem Rechtschutzversicherer.
Kostenauslösende Maßnahmen wie z.B. Klageerhebung,
Rechtsmitteleinlegung oder Klageerweiterung sind mit dem
Rechtschutzversicherer abzustimmen.
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