Obliegenheiten Rechtsschutzversicherung


Unter Obliegenheiten werden Pflichten des Versicherungsnehmers vor und nach einem Rechtschutzfall verstanden. Deren Verletzung gefährden den Versicherungsschutz.
1. Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall sind etwa das Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Berechtigung oder mit einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug.

2. Nach Eintritt eines Rechtschutzfalles trifft den Versicherungsnehmer eine Aufklärungs- und Auskunftspflicht gegenüber dem beauftragten Rechtsanwalt sowie gegenüber dem Rechtschutzversicherer.
Kostenauslösende Maßnahmen wie z.B. Klageerhebung, Rechtsmitteleinlegung oder Klageerweiterung sind mit dem Rechtschutzversicherer abzustimmen.

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