Das Opfer einer rechtswidrig und vorsätzlich
begangenen Gewaltstraftat erhält vor deutschen Gerichten
Rechtschutz von seiner Rechtsschutzversicherung für die
Nebenklage, den Verletzten- oder Zeugenbeistand, im
Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs sowie für
Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, wenn er
dies mitversichert hat.
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W X,Y,Z