Privater Bereich Rechtsschutzversicherung


Im Unterschied zum gewerblichen Bereich besteht in der Regel Versicherungsschutz über eine Private Rechtsschutzversicherung für alle nicht gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeiten des Versicherungsnehmers. Innerhalb des privaten Bereichs wird auch die berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit versichert.
Wird z.B. ein sowohl privat als auch gewerblich genutztes Haus mit einem neuen Bodenbelag versehen und kommt es mit dem Handwerker deswegen zum Streit, ist die Versicherung des privaten und des gewerblichen Bereichs Voraussetzung für die Gewährung vollen Kostenschutzes durch den Rechtschutzversicherer. Anderenfalls kann nur eine anteilige Kostenübernahme erfolgen.

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