Im Unterschied zum gewerblichen Bereich besteht in
der Regel Versicherungsschutz über eine Private
Rechtsschutzversicherung für alle nicht gewerblichen,
freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeiten
des Versicherungsnehmers. Innerhalb des privaten Bereichs
wird auch die berufliche Tätigkeit des
Versicherungsnehmers als Arbeitnehmer oder eine
arbeitnehmerähnliche Tätigkeit versichert.
Wird z.B. ein sowohl privat als auch gewerblich genutztes
Haus mit einem neuen Bodenbelag versehen und kommt es mit
dem Handwerker deswegen zum Streit, ist die Versicherung
des privaten und des gewerblichen Bereichs Voraussetzung
für die Gewährung vollen Kostenschutzes durch den
Rechtschutzversicherer. Anderenfalls kann nur eine
anteilige Kostenübernahme erfolgen.
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