Prokura (vom Lateinischen frei ins Deutsche übersetzt
"für das Haus") wird von Unternehmen an "zeichnungsberechtigte
Mitarbeiter" vergeben.
Eine Prokura wird im Handelsregister eingetragen.
Prokuristen sind aber keine Organe bzw. gesetzliche
Vertreter juristischer Personen, sie unterliegen somit
dem "normalen" Arbeitsrecht, benötigen also
nicht den Anstellungsvertrags-Rechtschutz.
Die Verantwortlichkeit für Geschehensabläufe im
Unternehmen und damit die Haftungsfunktion gegenüber dem
Unternehmen ist allerdings wesentlich höher als bei den
sonstigen Mitarbeitern. Wie weit eine Haftung reicht, hängt
in der Regel von der Entscheidungskompetenz ab, die in
Verbindung mit der Prokura gegeben ist.
Nur in Ausnahmefällen wird aufgrund der eingeschränkten
Haftung - u. U. bis zu 6 Gehältern - eine Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung
in Betracht kommen.
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