Prokurist Rechtsschutzversicherung


Prokura (vom Lateinischen frei ins Deutsche übersetzt "für das Haus") wird von Unternehmen an "zeichnungsberechtigte Mitarbeiter" vergeben.
Eine Prokura wird im Handelsregister eingetragen. Prokuristen sind aber keine Organe bzw. gesetzliche Vertreter juristischer Personen, sie unterliegen somit dem "normalen" Arbeitsrecht, benötigen also nicht den Anstellungsvertrags-Rechtschutz.

Die Verantwortlichkeit für Geschehensabläufe im Unternehmen und damit die Haftungsfunktion gegenüber dem Unternehmen ist allerdings wesentlich höher als bei den sonstigen Mitarbeitern. Wie weit eine Haftung reicht, hängt in der Regel von der Entscheidungskompetenz ab, die in Verbindung mit der Prokura gegeben ist.

Nur in Ausnahmefällen wird aufgrund der eingeschränkten Haftung - u. U. bis zu 6 Gehältern - eine Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung in Betracht kommen.

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