Rechtsanwalt Rechtsschutzversicherung


Ein Rechtsanwalt nimmt regelmäßig die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers außergerichtlich und vor Gericht wahr. Er ist Organ der Rechtspflege.
Die meisten Gerichte verlangen die Vertretung durch einen Anwalt (Anwaltszwang).
Die Wahl des Anwalts ist frei, jedoch kann der Versicherungsnehmer die Benennung eines Rechtsanwalts durch seinen Rechtschutzversicherer verlangen. Eine Haftung des Rechtschutzversicherers wird dadurch jedoch nicht begründet.
Das Mandatsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Versicherungsnehmer und Anwalt.

Inhalt Lexikon

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R S T U V W X,Y,Z

 
 
Vorsorge von A bis Z
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