Sie laufen als Fußgänger bei Rot über die Straße.
Ein Polizist beobachtet Sie und verhängt ein
unangemessen hohes Verwarnungsgeld.
Wegen ruhestörenden Lärms bei einer Party wird gegen
Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Ihr Gastronomiebetrieb verstößt angeblich gegen die
Sperrstunde. Gegen den Bußgeldbescheid wird Einspruch
erhoben.
Ihre Auszubildende arbeitet ohne Absprache weit mehr als
gesetzlich zulässig. Sie erhalten einen Bußgeldbescheid
wegen des Verstoßes gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.
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