Sozialgerichts-Rechtschutz Rechtsschutzversicherung


Die Rechtsschutzversicherungen gewähren in der Regel Rechtschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Darunter fällt z. B. der Streit über die Zahlung eines Arbeitslosengeldes ebenso, wie über Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung.
Im privaten Bereich erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf das der gerichtlichen Klärung vorausgehende Widerspruchsverfahren.

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