Ein Rechtsanwalt, der lediglich die Korrespondenz
zwischen dem Mandanten und dem eigentlich vertretenden
Rechtsanwalt führt, wird Korrespondenz- oder
Verkehrsanwalt genannt.
Einige Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten des
Korrespondenzanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren,
falls der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie
vom zuständigen Gericht entfernt wohnt.
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