Versicherte Rechtsschutzversicherung


Neben dem Versicherungsnehmer sind je nach versichertem Bereich oder versicherter Eigenschaft in der Regel weitere Personen vom Versicherungsschutz umfasst.
Im privaten Bereich ist etwa die Familie mitversichert, im gewerblichen Bereich sind es die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen.
Für die mitversicherten Personen gelten die für den Versicherungsnehmer maßgebenden Rechte und Pflichten sinngemäß. Der Versicherungsnehmer kann jedoch widersprechen, wenn eine andere mitversicherte Person Rechtschutz verlangt. Ausgenommen hiervon sind jedoch der mitversicherte Ehegatte / nichteheliche Lebenspartner sowie die im Rechtschutz für Gewerbetreibende im privaten Bereich mitversicherten Personen.

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