Versicherungsvertragsgesetz Rechtsschutzversicherung


Die gesetzlichen Bestimmungen über den (privaten) Versicherungsvertrag sind in Deutschland in einem besonderen Gesetz enthalten, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Von zwingenden Vorschriften dieses Gesetzes darf in allgemeinen Versicherungsbedingungen oder Einzelvereinbarungen nicht abgewichen werden. Die Rechtsschutzversicherung unterliegt den Regelungen des Gesetzes für sämtliche Versicherungszweige sowie für die Schadensversicherung.

Inhalt Lexikon

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  X,Y,Z

A

B C
D E F G H I J
K L M N O P Q
R S T U V W X,Y,Z

 
 
Vorsorge von A bis Z
A....
B . . .
C . . .
D . . .
E . . .
F . . .
G . . .
H . . .
I . . .
J . . .
K . . .
L . . .
M . . .
N . . .
O . . .
P,Q . . .
R . . .
S . . .
T . . .
U . . .
V . . .
W . . .
X,Y,Z . . .
 

Gratis Newsletter

Name:*

Emailadresse:*

* gefordertes Feld