Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem
Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht fällt unter die
ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten. Es handelt sich
dabei um Angelegenheiten, die nur einen kleinen Kreis der
Versichertengemeinschaft betreffen, in bestimmten
Wettbewerbssituationen häufig auftreten und
erfahrungsgemäß mit hohen Kosten verbunden sind. Der
Ausschluss erfolgt im Interesse aller Versicherten an möglichst
günstigen Prämien.
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