Widerruf des Vertrages Rechtsschutzversicherung


Der Gesetzgeber räumt den Kunden unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Antragsstellung ein. Allerdings besteht dieses Recht nicht, wenn der Kunde seine Verbraucherinformationen erst mit dem Versicherungsschein erhält (wie z. B. bei der "Rechtschutz Union" üblich), denn dann hat er ein Widerspruchsrecht.

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