Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten, den
Sozialgerichten und den Finanzgerichten geht regelmäßig
ein gesetzlich vorgeschriebenes behördeninternes
Verfahren voraus, wobei Fristen zur Widerspruchs- oder
Einspruchseinlegung wie auch für die spätere
Klageerhebung zu beachten sind. Einige
Rechtschutzversicherer gewähren Rechtschutz auch für
das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren beim
Sozialgerichts-Rechtschutz im privaten Bereich sowie beim
Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrssachen.
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