Alle vom Versicherungsnehmer und den mitversicherten
Personen selbstbewohnten Wohneinheiten im Inland - ohne
Vermietung - sowie an Familienmitglieder vermietete
Wohneinheiten können in der Regel als selbstbewohnt
gelten. Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem
Mieter sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Leerstehende oder nicht vermietete Wohneinheiten gelten
als selbstbewohnt.
Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder
Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind in der Regel immer
eingeschlossen.
Teilweise gewerblich genutzte Wohneinheiten werden meist
einer ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten
Wohneinheit gleichgestellt, wenn die gewerbliche Nutzung
weniger als 50 % beträgt. Die Wahrnehmung der
rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer
teilweisen gewerblichen Nutzung ist in diesen Fällen
jedoch nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.
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