Wohneinheiten Rechtsschutzversicherung


Alle vom Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen selbstbewohnten Wohneinheiten im Inland - ohne Vermietung - sowie an Familienmitglieder vermietete Wohneinheiten können in der Regel als selbstbewohnt gelten. Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Leerstehende oder nicht vermietete Wohneinheiten gelten als selbstbewohnt.
Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind in der Regel immer eingeschlossen.
Teilweise gewerblich genutzte Wohneinheiten werden meist einer ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Wohneinheit gleichgestellt, wenn die gewerbliche Nutzung weniger als 50 % beträgt. Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer teilweisen gewerblichen Nutzung ist in diesen Fällen jedoch nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.

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