Dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet-
und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen
sowie aus dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude
oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
Die Rechtschutzversicherer versichern den
Versicherungsnehmer und dessen Familie in der Regel in
der im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
- Eigentümer
- Vermieter (auch als Eigentümer)
- Verpächter (auch als Eigentümer)
- Mieter
- Pächter
- Nutzungsberechtigter
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die
einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder
Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind dabei meist mit
eingeschlossen.
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