Wohnungs-Rechtschutz Rechtsschutzversicherung


Dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
Die Rechtschutzversicherer versichern den Versicherungsnehmer und dessen Familie in der Regel in der im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
- Eigentümer
- Vermieter (auch als Eigentümer)
- Verpächter (auch als Eigentümer)
- Mieter
- Pächter
- Nutzungsberechtigter
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind dabei meist mit eingeschlossen.

Inhalt Lexikon

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Vorsorge von A bis Z
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