Unter den Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung fallen nach den Bestimmungen der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen folgende Schadensfälle:
die durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule hervorgerufene Verrenkung eines Gelenks oder das Zerren oder Zerreißen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln
Infektion durch Eindringen von Krankheitserregern über eine Unfallverletzung
Geistes- und Bewusstseinsstörungen, Anfälle, auch Eingriffe und Heilmaßnahmen, die durch einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall verursacht wurden
Bauch- und Unterleibsbrüche, soweit diese durch eine unter den Vertrag fallende gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden sind
Bandscheibenschädigungen sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, wenn ein Unfallereignis, das plötzlich von außen auf den Körper wirkt, eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung des Versicherten bewirkt