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Vermögenschaden Rechtsschutz für Geschäftsführer 17.11.09 Schadenbeispiel zum Vermögenschaden Rechtsschutz für Geschäftsführer Eine GmbH importiert in großem Umfang Produktteile aus Asien. Die Rechnungsabwicklung für die Bezahlung dieser Lieferungen erfolgt in US-Dollar. Auf Grund von Währungs-Kurs-Schwankungen entsteht der GmbH ein 6-stelliger Schaden. Die Gesellschaft wirft dem Geschäftsführer dieser GmbH vor, es im ersten Halbjahr unterlassen zu haben, Währungsverluste durch rechtzeitige Terminabsicherungsgeschäfte zu vermeiden. Nun fordert die Gesellschaft 300.000 Euro Schadenersatz. Der Geschäftsführer dieser GmbH behauptet jedoch, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Währungsverluste nicht absehbar gewesen seien. Das Problem für jeden Geschäftsführer: Bei Pflichtverletzung haftet der Geschäftsführer persönlich. Da dem Geschäftsführer eine solche Pflichtverletzung vorgeworfen wird: Er hätte die vorhersehbaren finanziellen Verluste bei entsprechender Sorgfalt vermeiden können. Muss er nun beweisen, dass er keinen Fehler begangen hat. Ein nicht unerhebliches Kostenrisiko, welches hierbei entsteht. Für zwei Instanzen beträgt es rund 45.000 Euro. In solchen und vielen anderen Fällen lohnt sich eine Absicherung durch den Vermögensschaden-Rechtsschutz. hier Angebot zur Vermögensschadenrechtsschutz-Versicherung anfordern Der Vermögenschadenrechtsschutz kann als Einzelrisiko oder auch in Kombination mit dem Firmenrechtsschutz abgeschlossen werden. Letztere Variante sichert umfassenderen Versicherungsschutz und bietet zudem auf Grund der Risikobündelung in vielen Fällen eine Prämienersparnis. <- Zurück zu: Rechtsschutz |