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Nachricht vom: 16.05.2006

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Fahrerschutz-Versicherung
 
Die KFZ Haftpflicht kommt im Fall eines Unfalles für die Schäden der Insassen bzw. betroffenen Fahrzeuge auf, jedoch nicht für den Fahrer.
Seit 01.07.2005 kann diese Deckungslücke mit einer Fahrerschutz-Versicherung geschlossen werden. Die bisherige Insassen-Unfallversicherung wird deshalb nicht mehr mit angeboten.
Die Fahrerschutz-Versicherung entschädigt den Personenschaden des Fahrers und dessen Folgeschäden. Für Schäden infolge eines Unfalls, hervorgerufen durch fahren ohne Fahrerlaubnis, unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel sowie durch vorsätzliches hervorrufen eines Unfalles kommt die Fahrerschutz-Versicherung nicht auf.
 
 
Vorsorge von A bis Z
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