Bauartklassen in der Wohngebäudeversicherung


Für die Anwendung der Gebäude-Tarife muss die Bauartklasse der Gebäude berücksichtigt werden.
Häuser mit Strohdachung aus Holzbauweise haben ein höheres Brandrisiko als Häuser mit Dachziegel aus Stein. Mit den auf unserer Website aufgeführten Tarifen können ausschließlich Häuser der Bauartklasse oder Fertighausgruppe 1 und 2 (am häufigsten vorkommend) sowie nur ständig bewohnte Wohnungen/Häuser (nicht länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt) versichert werden.

Im Einzelfall muss gegebenenfalls abgeklärt werden zu welcher Bauartklasse das
Gebäude angehört. Oft geben darüber der Architekt, oder die Bau-Unterlagen des Hauses aufschluss.

Die Bauartklassen setzen folgende Bedingungen voraus:
Bauartklasse Aussenwände Dacheindeckung
BAK I Massiv (Mauerwerk, Beton u. ä.) hart: z. B. Ziegel, Schiefer,
Betonplatten,
Asbestzementplatten, Metall,
gesandete Dachpappe
BAK II Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder
Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion
mit Wandplattenverkleidung aus anderem
Material als Holz oder Kunststoff
(z. B. Profilblech, Asbestzement)
BAK III Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung,
Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art,
Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit
Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff,
Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten
hart: z. B. Ziegel, Schiefer,
Betonplatten,
Asbestzementplatten, Metall,
gesandete Dachpappe
BAK IV wie Klasse I oder II weich (z.B. vollständige oder
teilweise Eindeckung mit Holz.
Ried, Schilf, Stroh u.ä.)
BAK V wie Klasse III
BAK V können mit den gegebenen Tarifen nicht versichert werden!

Die Fertighausgruppen(Bauartklassen für Fertighäuser) setzen folgende Bedingungenvoraus :
Fertighausgruppe Aussenwände Dacheindeckung
FHG 1 In allen Teilen - einschließlich der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen hart: z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe
FHG 2 Fertighaus in Leichtbauweise, Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dgl., Umfassungswände und tragende Konstruktion nach innen und außen mit feuerhemmenden, nichtbrennbaren Baustoffen ummantelt bzw. verkleidet (z. B. Putz, Klinker, Gipsplatten; nicht jedoch Metall oder Metallfolien)
FHG 3 Wie Fertighausgruppe 2, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw.
Verkleidung
hart: z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe
Bei gemischter Bauweise gilt die ungünstigere, wenn auf diese ein Anteil von mehr als 25% entfällt !
 
 
Vorsorge von A bis Z
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