Sie können jede Glasversicherung mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf fristgerecht kündigen.
Beachten Sie jedoch
Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren, sind erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres - mit einer Frist von 3 Monate kündbar.
Nach einem Schadenfall können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da dem Versicherer die Prämie für das Versicherungsjahr zusteht, ist es besser immer zum nächsten Vertragsablauf zu kündigen.