Hunde können leicht eine Körperverletzung, z.B. durch einen Biss verursachen - eine Hundehaftpflicht Versicherung schützt vor dem finanziellen Schaden. Allein die Haltung dieser Tiere stellt eine potentielle Gefahr dar. Deshalb ist es für den Gesetzgeber unerheblich, ob den Tierhalter ein Verschulden trifft. Lediglich eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Verletzten oder Geschädigten können die Schadenersatzansprüche einschränken oder ausschließen.
Deshalb ist die Hundehaftpflicht Versicherung für Halter der genannten Tiere empfehlenswert. Werden durch einen Hund Personen verletzt oder entsteht ein Sachschaden, so können die Betroffenen, gem. § 823 BGB, Schadenersatz verlangen. Tierhalter haften mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihrem Einkommen.
Reduzieren Sie in Ihrem eigenen Sinne Risiken durch Abschluß einer Hundehaftpflicht Versicherung.
Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen sind nicht vorhersehbar. Bei Sachschäden hat der Tierhalter für die Reparatur oder den Ersatz aller betroffenen Gegenstände aufzukommen. Bei Verletzung von Menschen sind die finanziellen Auswirkungen häufig noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, mögliche lebenslange Renten für die Opfer oder Hinterbliebenen –
wer die Aufsicht über den Hund hat, muss für den angerichteten Schaden aufkommen.
Die gesetzliche Haftpflicht (Hundehaftpflicht) des Versicherungsnehmers als Halter der in der Police aufgeführten Tiere.
Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbemäßig tätigen Tierhüters versichert.
z.B. ein Bekannter der auf den Hund "aufpasst", während Sie im Urlaub sind)
Bis zu den vertraglich genannten Höchstsummen (Deckungssummen) übernehmen die Haftpflichtversicherer die Schadenersatzleistungen in der Hundehaftpflicht bei:
Der Vertragsschutz der Hundehaftpflicht gilt im Inland.
Vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr sind bei vielen Versicherern in der Hundehaftpflicht Versicherung mit eingeschlossen.
Gilt beim Ausführen von Hunden entsprechender Leinen- oder gar Maulkorbzwang und wurde gegen diese Verordnung evtl.
verstoßen, dann können die Versicherer vom Versicherungsschutz in der Hundehaftpflicht Versicherung zurücktreten.
Gleiches gilt bei falscher Angabe der Hunde-Rasse oder Anzahl der im Besitz befindlichen Hunde.
Die meisten Versicherer schließen den Versicherungsschutz für sogenannte Kampfhunde generell aus.
Hunderassen, welche nicht mitversichert werden können, führen bei bei den jeweiligen Anbietern in der Ergebnisaufstellung auf.
1. Prüfung der Schadenersatzpflicht
Nach einem Schadenfall prüft der Versicherer in der Hundehaftpflicht
– natürlich auch im eigenen Interesse – ob der Kunde tatsächlich schadenersatzpflichtig ist.
2. Abwehr unberechtigter Ansprüche
Unberechtigte Ansprüche werden durch den Versicherer abgewehrt, wenn nötig
auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Hundehaftpflicht Versicherung.
3. Schadenersatzleistung berechtigter Ansprüche
zum Beispiel: