Private Haftpflichtversicherung - Hilfe zum Vergleich


Versicherungssumme

Es ist wichtig die Versicherungssumme nicht zu niedrig anzusetzen. Haften Sie doch im schlimmsten Falle mit Ihren gesamten derzeitigen Vermögen und künftigen Einkünften.
Oftmals beträgt der Prämienunterschied nur wenige Euro und Sie haben Ihre Versicherungssumme schon um 1 - 2 Millionen Euro erhöht.

Unser Vergleich listet Ihnen aus diesem Grund auch alle Tarife mit größeren Versicherungssummen mit auf.

Wir empfehlen Ihnen in der Privathaftpflichtversicherung eine Versicherungssumme von wenigstens 3 Millionen Euro. Unser Versicherungsvergleich zeigt Ihnen schnell, wie gering der Unterschied der unterschiedlichen Haftpflichtversicherungen sein kann.

Single-Tarif

Alleinstehende Personen haben die Möglichkeit entsprechende Single-Rabatte in Anspruch zu nehmen.

Beachten Sie jedoch: In der Regel gelten bei den vielen Versicherern Alleinstehende mit Kindern nicht als "Single". Hier müssen Sie dann den normalen Tarif als Grundlage nehmen.

Bei Single-Tarifen gelten etwaige Lebenspartner als nicht mitversichert. In diesem Falle müssen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung auf einen normalen (Familien-)Tarif umstellen.

Selbstbeteiligung

Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung in Ihre Privathaftpflichtversicherung senken Sie die Versicherungsprämie.

Da Tarife mit hoher Selbstbeteiligung durchaus mehr kosten können, als Tarife mit einer kleineren Selbstbeteiligung, listet unser Vergleich alle Tarife auf, die auch einen kleinere Selbstbeteiligung haben.

Alter des Versicherungsnehmers

Geben Sie hier das Alter des Versicherungsnehmers zum Vertragsbeginn ein.
Verwenden Sie die Form einer vierstelligen Jahreszahl. (z.B. 1968)

Sofern Sie Angestellt im öffentlichen Dienst sind, wählen Sie hier "JA" aus. Diverse Versicherer gewähren Ihnen einen entsprechenden Rabatt.

Einschluss Forderungsaufälle

Wenn Sie selbst geschädigt werden...
Sie werden von einem Radfahrer angefahren oder von einem Hund gebissen - Sekunden mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen, auch in finanzieller Hinsicht. Denn wenn Ihr "Gegner" weder eine PrivatHaftpflichtVersicherung hat - in Deutschland immerhin jeder Dritte - noch ein ausreichend vorhandenes Privatvermögen, müssen Sie den Schaden, der Ihnen selbst entstanden ist, aus eigener Tasche zahlen. Hiervor können Sie sich mit einer Forderungsausfall- Versicherung schützen, die bei Schäden i.d.R. ab 2.500 EUR (je Versicherer verschieden)einen finanziellen Ausgleich bietet.

Hinweis: Die meisten Versicherer leisten erst, wenn die versicherte Person einen rechtskräftigen, vollstreckbaren Titel gegen den Schädiger erwirkt hat und eine Zwangsvollstreckung aus diesem Titel erfolglos geblieben ist.

Einschluss Deliktunfähigkeit

Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung
Der Versicherer wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Kindern berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z.B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist. Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z.B. Aufsichtspflichtige), soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden sind auf wenige Tausend Euro begrenzt. Viele Gesellschaften vereinbaren eine Selbstbeteiligung in diesem Zusammenhang.

 
 
Vorsorge von A bis Z
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