Hausratversicherung Vergleich
Ihr Vorteil
- günstiger Versicherungsschutz
- Tarife mit TOP Versicherungsumfang
- Einsparungen bis 80 Euro möglich
- mit Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm-Hagel, Einbruch-Diebstahl
Umfang Hausratversicherung
Die Hausratversicherungen gehören zu den gängigsten Versicherungsarten und sind in den meisten Haushalten
zu finden.
Jeder der über einen eigenen Hausstand verfügt sollte seinen Hausrat mit Hilfe der Hausratsversicherung versichern.
Tipp zu Hausratversicherungen:
Auch wenn Sie schon über eine solche Hausratsversicherung verfügen kann sich eine Online-Überprüfung der Prämien und
Bedingungen von Zeit zu Zeit durchaus lohnen.
Bei Umzug sollte auf alle Fälle die Versicherungssumme erneut überprüft werden und gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.
Versichert ist der Hausrat in einer Gesamtposition.
Eine detaillierte Auflistung der versicherten Sachen - auch nicht nach Sachgruppen - ist im Versicherungsvertrag also nicht vorgesehen.
Dennoch ist es für den Versicherungsnehmer ratsam, sich mit einer Einzelerfassung der versicherten Sachen einen
Überblick über den Gesamtwert des Hausrates zu verschaffen.
Nachstehend eine grobe Übersicht der entsprechend
versicherten Sachen (laut VHB 92)
- Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen
- Schmucksachen und sonstige Wertsachen
- Teppiche, Beleuchtungskörper
- Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke
- Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik
- Ton- und Bildträger
- Musikinstrumente, Bücher
- Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte
- Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen
- Spiel- und Hobbysachen, Film- und Fotoausrüstung
- Handwerkszeug, Sportgeräte, Campingausrüstung, Fahrräder
- Balkon- und Gartenmöbel, Gartengeräte
- Brennstoffvorräte, Haushaltsvorräte an Lebensmitteln
- Reinigungs- und Putzmittel
- Getränkevorräte, Körperpflegemittel, Medizinische Hilfsmittel
- Zimmer- und Kübelpflanzen, Haustiere, Kleinvieh
Die Hausratsversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als
die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen.
Alle Sachen die abhanden gekommen oder zerstört sind werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist
der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen.
Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der
Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.
Regelmäßig fallen insbesondere bei größeren Schäden zusätzlich noch Kosten verschiedener Art
an, die nicht unerhebliche Beträge ausmachen können.
Folgende Kosten werden erfasst (gem.VHB 92):
- Aufräumungskosten
Kosten „für das Aufräumen versicherter Sachen sowie
für das Wegräumen und den Abtransport von Resten versicherter Sachen”.
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Transport- und Lagerkosten
Ist die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbenutzbar geworden, und muss der Hausrat z. B. wegen durchgreifender
Renovierungsarbeiten aus der Wohnung entfernt und ausgelagert werden. Die Hausratversicherungen ersetzen die Kosten
zur Lagerung des Hausrates bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem
benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, i.d.R. längstens für die Dauer von 100 Tagen.
- Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
Im Versicherungsfall haben Sie den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern (Schadenminderungspflicht). Die hierdurch
entstehenden (Rettungs-)Kosten sind versichert, soweit Sie diese für geboten hielten. Sie werden selbst dann ersetzt, wenn die Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Ausgenommen von der Hausratsversicherung sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
- Schlossänderungskosten
Wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für Türen der Wohnung abhanden kommen, sind auch die notwendigen Kosten für Schlossänderungen in der Hausratversicherung versichert.
Versichert sind nur die Schlossänderungskosten für die Zugangstüren und nicht für die Türen innerhalb der Wohnung.
- Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen oder an der gemieteten Wohnung
- Hotelkosten
Ist die Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar geworden und sei
es nur für kurze Zeit, und ist dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren
Teil nicht zumutbar, sind auch die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung versichert,
i.d.R. längstens bis zur Dauer von 100 Tagen.
Die Entschädigung ist bei den meisten Versicherern
pro Tag auf 1 Promille der Hausratversicherungssumme begrenzt
Die Hausratversicherungen nach den VHB 92 umfassen ein Bündel von Gefahren als Gesamtpaket, durch deren Ereignis
die Leistungspflicht des Versicherers für die hierdurch vom Schaden betroffenen versicherten Hausratsgegenstände
ausgelöst wird.
Versichert sind die Gefahren:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Raub oder der Versuch einer solchen Tat
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser
Wasser, das aus kaputten Rohren oder aus Geräten, z. B. Geschirrspülmaschine,
Waschmaschine ausläuft die mit den Rohren verbunden sind. Ebenso "bestimmungswidriger" Austritt aus
Warmwasser- und Dampfheizungen, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen.
- Sturm, Hagel
Sturm ab Windstärke 8, Hagel (nur für neue Verträge, ab VHB 92)
Bestimmte Risiken können in der Hausratsversicherung über den Standardrahmen hinaus
versichert werden. Hierzu gehört z.B.:
- Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn viele teure Elektrogeräte im Haushalt vorhanden sind.
- Oder die Versicherung schützt auch im Freien abgestellte, abgeschlossene Fahrräder. Der Wert der
vorhandenen Fahrräder ist Basis für die Festlegung der Entschädigungsgrenze.
- Sollen Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten versichert werden, bedarf es in der Regel
eines gesonderten Einschlusses.
- Die sog. Elementarversicherung erstattet Schäden infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung,
Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich versichert werden.
Hinweis
Wir empfehlen bei Abschluß einer solchen Versicherung genau zu prüfen, für welche Gefahren der Versicherer Versicherungsschutz gewährt. Infolge der steigenden Anzahl von Unwetterkatastrophen wird der Versicherungsschutz durch immer mehr Versicherer eingeschränkt bzw. verwehrt.