Hausratversicherung Vergleich
Ihr Vorteil
- günstiger Versicherungsschutz
- Tarife mit TOP Versicherungsumfang
- Police schon für weniger als 50 Euro pro Jahr möglich
- mit Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm-Hagel, Einbruch-Diebstahl
Umfang Hausratversicherung
Nicht versichert sind üblicherweise:
- Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
- Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlung von Hausangestellten oder von
Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen;
- Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind;
- Schäden die durch Kernenergie entstanden sind;
- Sengschäden;
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder
einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Ursache hierfür war;
- Schwamm;
- Sturmflut;
- Lawinen oder Schneedruck;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster,
Außentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel
entstanden sind
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie als Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
- den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen
- Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden
- der zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung über abhanden gekommene Sachen einreichen
- abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sperren lassen sowie für abhanden gekommene Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einleiten
- weiteren Schaden nach Möglichkeit abwenden oder mindern
- den Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.
- Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
- im Schadensfall:
Hat der Versicherer in der Hausratversicherung einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens
des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des
Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der
laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
- bei Umzug:
Ändert sich aufgrund eines Wohnungswechsels der Tarif des Versicherers und erhöht sich dieser
dadurch, kann die Hausratversicherung seitens des Versicherungsnehmers innerhalb einer Frist von einem Monat ab
Zugang der Mitteilung gekündigt werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als
fristgerecht anzusehen ist.