Die Versicherungsprämien beziehen sich auf Verträge mit einer Vertragsdauer von 1 Jahr.
Die versicherte Wohnung muss ständig bewohnt sein
(vorrübergehend bis 60 Tage auch unbewohnt - z.B.wegen Urlaub)
Postleitzahl
Weil es an der Küste kräftiger stürmt und weil in Großstädten mehr eingebrochen wird,
sind die Schadenaufwendungen der Versicherer regional ungleich verteilt. Aus diesem Grund gibt es verschiedene
Tarifzonen mit unterschiedlichen Beitragssätzen. Die Unterscheidung erfolgt durch die Postleitzahl.
Wohnfläche
Die Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung einschl. der Hobbyräume. Zur Wohnfläche gehören nicht:
Treppen
Kellerräume, Speicherräume
Balkone, Loggien, Terrassen
ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume
Versicherungssumme Vollwert
Die Wertermittlung kann selbst durchgeführt werden indem man alle Wohnungsgegenstände auflistet
und den Neuwert bestimmt. Unter Neuwert sind alle Kosten zu verstehen, die aufzuwenden wären, wenn alle Sachen
wiederbeschafft werden müssten.
Unterversicherungsverzicht
Dies ist die einfachere und bessere Methode.
Wird diese Wertermittlung angewendet, ist sichergestellt, dass der Versicherer im Schadenfall auf die
"Einrede der Unterversicherung" verzichtet. Das heißt, dass Unternehmen prüft nicht, ob der Hausrat mit der
richtigen Summe versichert war, sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des Schadens.
In der Regel Berechnet sich die Versicherungssumme nach folgender Faustformel:
VS-Summe = Wohnfläche in qm * 650 Euro
Dieser Wert gilt als Orientierungswert, da jeder Versicherer höhere oder niedrigere Werte berücksichtigt.
In unserem Vergleich berechnen wir für Sie unter Berücksichtigung der angegebenen Wohnfläche die
Versicherungssumme je Versicherer.
Dennoch ist wichtig: Die festgelegte Versicherungssumme ist auch die
Obergrenze für die Entschädigung. Jeder der eine teure Einrichtung besitzt, sollte regelmäßig kontrollieren,
ob die Versicherungssumme bei einem Totalschaden ausreicht noch ausreicht.
Fahrrad-Diebstahl
Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich
das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem
der Diebstahl zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in
Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.
Überspannungsschäden
Überspannungsschäden, sind Schäden an elektrischen Geräten, die z.B. dadurch
entstehen können, dass irgendwo in der Nachbarschaft ein Blitz in eine Stromleitung einschlägt.
Beispiele: Der Fernsehapparat oder der Monitor des Computers oder die Stereoanlage, die nach einem Gewitter
nicht mehr funktioniert, da Bauteile durch Überspannung zerstört wurden. Überspannungsschäden können
durch besondere Vereinbarung mitversichert werden.
Wertsachen
Standardgemäß sind Wertsachen, welche sich im Haushalt befinden, bis zu 20% der
Versicherungssumme versichert. Bei Notwendigkeit einer größeren Versicherungssumme für Wertgegenstände
besteht die Möglichkeit diese gegen Mehrbeitrag zu erhöhen. Für Wertgegenstände bedarf es ab
bestimmten Größenordnungen einer besonderen Sicherung. Bei den meisten Versicherern gilt dies
für Bargeld ab 1000 Eur
für Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere ab 2500 Eur
für Schmuck, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie allen Sachen aus Gold und Platin ab 20 000 Eur
Diese Wertgegenstände sind über die Summen hinaus nur dann versichert, wenn sie sich in einem Stahlschrank
(Mindestgewicht 200kg) oder in einem eingemauerten Stahlwandschrank oder in einem sonstigen besonders
vereinbarten Behätlnis befinden.
Elementarschäden
Versichert sind die sog. Elementarschäden, die infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung,
Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehend. Diese Risiken können zusätzlich versichert werden.
Da dieses Risiko nur die grossen Schäden absichern soll, ist der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bei
den meisten Versicherern mit ensprechenden Selbstbehalten verbunden.
Hinweis: Bei Einschluss dieser Absicherung wird eine Schadenfreiheit der letzten 10 Jahre vorrausgesetzt.
Wir empfehlen bei Abschluß einer solchen Versicherung genau zu prüfen, für welche Gefahren der Versicherer Versicherungsschutz gewährt. Infolge der steigenden
Anzahl von Unwetterkatastrophen wird der Versicherungsschutz durch immer mehr Versicherer eingeschränkt bzw. verwehrt.
Glasschäden
Versichert ist die sog. Gebäude- und Mobilarverglasung. Folgender Versicherungsschutz
wird von den meisten Versicherern gewährt:
alle Scheiben, Platten aus Glas oder transparenten Kunststoff, die fachmännisch eingesetzt
und mit dem Gebäude fest verbunden sind.
Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, transparenten Kunststoff oder Glaskeramik
(z.B. Cerankochflächen) der Wohnungseinrichtung.