Firmenrechtschutz & Gewerberechtsschutz


... für gewerblich Selbständige und Unternehmen

 

  • Anzahl der Angestellten
  • (max.10)
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Wohn- und Gewerbeeinheit
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • weitere Leistungen
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  • Anti-Diskriminierungs-Rechtsschutz
  • Allgemeines Gleichstellungsgesetz AGG
  • Forderungsmanagment
  • z.B. Eintreibung offener Forderungen
  • Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Streitigkeiten aus Hilfs-und Nebenverträgen
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
  • Streitigkeiten aus gewerbl.Versicherungen

  • Bestand ein Vorvertrag?
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  • Anzahl Vorschäden letzten 5 Jahre?
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  • Selbstbeteiligung

  • Nachfolgende Berufe sind nicht versicherbar: Bewachungsunternehmen, Detekteien, Entsorgungsfirmen, Gebäudereinigung, Personalleasing, Zeitarbeitsfirmen
    (keine abschließende Aufzählung)

1. Anzahl der Angestellten

Bei der Berechnung der Anzahl Ihrer Angestellten gelten folgende Grundlagen.

Hat Ihre Firma mehr als 10 Angestellte, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gern erstellen wir ein individuelles Rechtsschutz Angebot.

2. Rechtschutz - Paket für Selbständige und gewerbliche Unternehmen

Gewerbliche Komponente
Der Firmenrechtschutz & Gewerberechtschutz schützt Sie, den von Ihnen bestellten Vertreter sowie die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer

im Verkehrs-Bereich
als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder vorübergehend zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge, als Fahrer von fremden Fahrzeugen, als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer. Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert, bei gewerblicher Nutzung jedoch ohne rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt.
Sind auf Sie oder dem zu versicherten Unternehmen mehr als
- 1 LKW über 4to Nutzlast
- 1 Omnibus über 9 Sitze
- 1 Selbstfahr-Vermietfahrzeug
zugelassen, so sind diese zusätzlich zu versichern.
im beruflichen Bereich
Der von Ihnen bestellte berufliche Vertreter ist versichert sowie die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie, auch bei der Benutzung ihrer eigenen Motorfahrzeuge während von Ihnen angewiesener Dienstfahrten.
im Grundstückseigentum- und Miet-Bereich (sofern mitversichert)
als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller gewerblich selbstgenutzten Objekte (ohne Vermietung) mit dazugehöriger/n Garage/n oder Kraftfahrzeug-Abstellplätzen.

Private Komponente
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie, das heißt: Ihr Ehegatte oder der nicht eheliche Lebenspartner (häusliche Gemeinschaft), Ihre minderjährigen und unverheirateten, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

- im Verkehrs-Bereich
- im beruflichen Bereich als nichtselbständiger Arbeitnehmer
- im privaten Bereich
- im Grundstückseigentum- und Miet-Bereich selbstgenutzter Objekte und Grundstücke

Der Versicherungsschutz des Firmenrechtschutz & Gewerberechtschutz umfaßt im gewerblichen und privaten Bereich:

Beantragen Sie das erste Mal eine Rechtschutzversicherung, so sind im Schadenfall entsprechende Wartezeiten zu berücksichtigen.

3. Spezial - Strafrechtschutz für Selbständige, Freiberufliche und Unternehmen

Das strafrechtliche Risiko hat für Unternehmer immer größere Dimensionen angenommen. Die Flut neuer Gesetze, Richtlinien und Verordnungen steigt ständig und ist auch von Experten kaum noch zu überblicken. Verstärkte behördliche Kontrollen, wachsendes Umweltbewusstsein und eine erhöhte Anzeigebereitschaft in der Bevölkerung führen dazu, dass die Zahl der Ermittlungs- und Strafverfahren sprunghaft zunimmt.
Sie werden für das Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter verantwortlich gemacht oder Ihnen wird ein Organisationsverschulden (Verletzung von Auswahlpflichten, Kontroll-, Überwachungs- und Instruktionspflichten) vorgeworfen.

Im Gegensatz zum herkömmlichen Strafrechtschutz (maßgeblicher Zeitpunkt ist der Verstoß gegen Strafvorschriften) ist der Eintritt des rechtschutzfalls die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Dies bedeutet, dass auch Verstöße versichert sind, die vor Vertragsbeginn liegen, solange kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Ermittlungsverfahren werden bereits auf den bloßen Verdacht hin eingeleitet, wenn z. B. Anzeigen von Nachbarn, Konkurrenten, vermeintlich Geschädigten oder verärgerten Arbeitnehmern erstattet werden.

Wird Ihnen oder Ihren Mitarbeitern vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).

Versicherungsschutz besteht, solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Im Falle einer solchen Verurteilung sind Sie verpflichtet, der Rechtschutzversicherung die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.

Der Versicherungsschutz umfasst:

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz >>

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4. Ergänzungsrechtsschutz

Folgende Einschlüsse können - je nach Versicherungsunternehmen - in der Ergänzungs-Rechtsschutzversicherung mitversichert sein.
Nebenvertrags-Rechtsschutz
hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und ihrer Einrichtung

Allgemeine Verträge lassen sich dann versichern, wenn es sich um so genannte »Nebengeschäfte« handelt, also Verträge geschlossen werden, mit denen nicht unmittelbare Unternehmensziele erlangt werden sollen, wie z.B. Kaufverträge über Büro und Werkstatteinrichtungen (nicht Produktionsmaschinen).

Streitigkeiten aus Verträge, die unmittelbar mit dem Unternehmenszweck im Zusammenhang stehen - z.B. Kunde zahlt nicht - sind somit nicht versicherbar.

Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der genannten selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen, sowie aus solchen Versicherungsverträgen, die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein genannte Person im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit für sich abgeschlossen hat.

Nicht versichert sind Streitigkeiten aus Rechtsschutz-Versicherungsverträgen der jeweiligen Gesellschaft.
Ebenfalls nicht versichert sind Streitigkeiten aus KFZ Versicherungsverträgen.

5. Berufs-Vertrags-Rechtsschutz (Firmenvertrags-Rechtsschutz)

Dieser Rechtsschutz ist für die meisten Unternehmen nicht versicherbar. Jedoch haben wir die Möglichkeit für einige Berufsgruppen diesen Berufsvertrags-Rechtsschutz anbieten zu können. Fragen Sie hierzu bei uns an.

6. Ausschluss von Grundstückrechtschutz

Hier besteht die Möglichkeit Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer privaten Wohnung bzw. Einfamilienhaus sowie Ihren Gewerberäumen (z.B.Praxis), gemietet oder als Eigentum, auszuschließen.

Bei den meisten Versicherern mindert sich die Versicherungsprämie um bis zu 25%.

7. Selbstbeteiligung im Schadenfall

Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung in Ihren Rechtschutzvertrag senken Sie die Versicherungsprämie.

Die meisten Versicherer rechnen Ihnen je Schadenfall diese Selbstbeteiligung nur einmal an.
Bsp.: Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt, müssen sich gegen strafrechtliche Vorwürfe zur Wehr setzen und machen bei der gegnerischen Seite Schadenersatzansprüche geltend. Dies sind zwei Leistungsfälle für den Versicherer. Sie zahlen jedoch nur einmal die vereinbarte Selbstbeteiligung in diesem Schadenfall.

 
 
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