Heilberuferechtsschutz


Vergleich Heilberuferechtsschutz

Ihr Vorteil

Versicherungsumfang Heilberuferechtsschutz

Welche Berufsgruppen sind im Heilberufe-Rechtsschutz versicherbar?

Der Heilberuferechtsschutz (auch Ärzterechtsschutz, Medizinerrechtsschutz) kann bei freiberuflich tätige Personen sowie Unternehmen der nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen versichert werden.

Welche Personen sind im Heilberufe-Rechtsschutz versichert?

Im Rechtsschutz für Ärzte und andere Heilberufe sind folgende Personen versichert.

Anrechnung von Beschäftigten:
Als Beschäftigte gelten alle für den VN tätige Personen, auch Teilzeitkräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug
Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug 100%
Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen, Saisonarbeiter, Azubis 50%
Heimarbeiter 25%
mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner 0%
Der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.

versicherte Lebensbereiche im Rechtsschutz für Mediziner

Versicherungsschutz kann im Privatbereich, Verkehrsbereich und im Unternehmensbereich beantragt werden. Zusätzlich versicherbar sind der Immoblienbereich - z.B. für die eigene Wohnung bzw. gemietete Praxis - aber auch der Spezial-Straf-Rechtsschutz für auch vorsätzlich begehbare Straftaten.

Häufig sind im Rahmen des §28ARB schon einige der genannten Bereiche pauschal mitversichert.

Was beinhaltet der Berufsrechtsschutz für Heilberufe

Streitigkeiten aus Liefer- und Leistungsverträgen sind im Medizinierrechtsschutz nach §28ARB im Rahmen des Berufsvertragsrechtsschutzes für gerichtliche Auseinandersetzungen mitversichert.

Somit sind Streitigkeiten z.B. aus nichtbezahlten Patienrechnungen versichert.

 
 
Vorsorge von A bis Z
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