Anwaltskosten

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Am 12.3.2004 hat der Bundesrat dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Damit ist auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als Ersatz zu der bisherigen Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), verabschiedet worden.

Dies hat seit dem 1.Juli 2004 eine Steigerung der Anwaltshonorare um durchschnittlich 20 Prozent zur Folge.

Seit dem 01.August 2013 ist nun die zweite Fassung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (2.KostRMoG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz führt zu einer weiteren Preissteigerung in den Gebühren von Rechtsanwälte, Notare, Gutachter und Gerichte.

Für Menschen, die juristische Unterstützung benötigen oder sogar in gerichtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden, bedeutet dies eine weitere Steigerung der finanziellen Belastung. Die durchschnittlichen Rechtsanwaltsgebühren steigen, je nach Rechtsfall, um mindestens 14% bis über 19%. Aber auch die staatliche Gerichtskasse verbucht eine Gebührensteigerung von bis zu 20%.

Nachfolgende Kostenaufstellungen zeigen auf, daß infolge der gestiegenen Prozeßkosten, der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung für viele Menschen zu einer immer wichteren Entscheidung werden. Über die Honorarerhöhungen gibt es ein paar Beispiele, welche uns freundlicherweise von der NRV-Rechtsschutz zur Verfügung gestellt wurden:

Arbeitsrecht:

Arbeitsrechtsfälle im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage enden in mehr als 90% aller Fälle in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht durch Vergleich.

Gegenstandswert: 9.000 Euro (Monatsverdienst 3.000 Euro brutto)

Anwaltskosten 1. Instanz - Kündigungsschutzklage
   
vor 01.08.2013 1893 Euro
nach 01.08.2013 2135 Euro
   
Steigerung + 12%

Hinweis: Bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten gilt die Besonderheit, dass jede Partei die eigenen Anwaltskosten in erster Instanz selbst tragen muss, unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren wird.

Die Steigerung der Anwaltskosten muss der Mandant somit in jedem Falle selbst tragen. Hinzu kommt zukünftig, dass der Arbeitnehmer bei einem verlorenen Rechtsstreit nicht nur seine eigenen Kosten, sondern auch erheblich höhere Gerichtskosten zu zahlen hat.

Der Arbeitsrechtsschutz - als kostentragender Leistungsbaustein - ist optionaler Bestandteil der Privaten Rechtsschutzversicherung oder auch der Firmenrechtsschutzversicherung.

Schadenersatzrecht nach Verkehrsunfall:

Mandant M wir in einen Verkehrsunfall verwickelt. Er nimmt sich einen Rechtsanwalt. Nach außergerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche wird Klage erhoben. Das Gericht lässt ein unfallanalytisches Gutachten erstellen.

Prozeßkosten
   
vor 01.08.2013 3906 Euro
nach 01.08.2013 4117 Euro
   
Steigerung + 5%

Sozialgerichtliche Angelegenheit:

Die folgende Beispielrechnung geht von einer Klage bei dem Sozialgericht aus. Streitgegenstand ist die Frage ob die Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente bezahlen muss.

Anwaltskosten
   
vor 01.08.2013 999 Euro
nach 01.08.2013 1261 Euro
   
Steigerung + 27%