Welche Änderungen Versicherer vornehmen und wie Sie davon profitieren können.
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Ob bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, Ärger mit dem Vermieter der Wohnung, dem Reiseveranstalter oder Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ...
Eine private Rechtsschutzversicherung gehört zu den Dingen, die man haben sollte, aber hoffentlich niemals braucht – denn sie deckt die Kosten ab, die im Fall eines Rechtsstreits entstehen. Auf Grund steigender Streitwerte, aber auch steigende Kosten für Anwälte und Gerichte, können schnell hohe vierstellige Summen bei der Durchsetzung der eigenen Interessen entstehen.
Die hohen Kosten eines Rechtsstreites und das Bedürfnis, sich wehren zu können, sind die häufigsten Gründe zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.
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5.00 / 5„Sehr guter Service, schnell, kompetent “
JANINE N.
5.00 / 5„Ich glaube wir sind "Kunden der ersten Stunde" und wir haben es noch nie bereut. Die Beratung ist immer fachlich sehr kompetent und individuell auf uns zugeschnitten. Herr Labes kann die vielen verschiedenen Versicherungsoptionen für uns Laien gut verständlich und umfassend erklären. Versicherungsprobleme wurden immer freundlich, zuverlässig und unkompliziert abgewickelt. Dafür ein großes Dankeschön und top Weiterempfehlung.“
Annette J.
4.67 / 5„Wir bekommen stets eine gute Beratung und auch einen Termin bekommt man zeitnah. Man ist stets bemüht das auch das Preis Leistungsverhältnis auf uns zugeschnitten ist. Wir sind sehr zufrieden und fühlen uns hier gut aufgehoben “
Roswitha P.
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Eine private Rechtsschutzversicherung übernimmt – je nach Tarif – die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige und Mediationsverfahren. Besonders häufig genutzt wird sie bei
Eine Private Rechtsschutzversicherung schützt somit in vielen Alltagsbereichen vor den hohen Kosten eines möglichen Rechtsstreites.
Der Privatrechtsschutz bietet Versicherungsschutz für den privaten Bereich der versicherten Personen. Allgemein ist dieser Baustein der Rechtsschutzversicherung auch als Familienrechtsschutz bekannt.
Der Versicherungsschutz umfasst im Privatbereich unter anderem:
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | hilft Ihnen, wenn Sie sich gegen den Vorwurf fahrlässigen Ordnungswidrigkeit verteidigen müssen |
| Schadenersatz-Rechtschutz | hilft bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögenschäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtansprüchen |
| Steuer-Rechtsschutz | hilft Ihnen, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten geltend machen müssen. |
| Allgmeiner Strafrechtsschutz | hilft Ihnen, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens verteidigen müssen |
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht | hilft Ihnen bei Auseinandersetzungen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens (z.B. Kauf, Reparatur, Dienstleistung ... ) |
| Beratung im Familien- und Erbrecht | tritt ein, wenn infolge einer veränderten Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts eine anwaltliche Beratung erforderlich wird |
Der Verkehrsrechtsschutz kommt, wie der Name es schon sagt, bei Rechtsstreitigkeiten auf, welche aus der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr resultieren. Das gilt, je nach Vertragsabschluss, als Fahrer eines oder mehrerer Fahrzeuge, als Insasse, als Fußgänger oder auch als Radfahrer.
Nachfolgend Beispiele, wo die Verkehrsrechtsschutz Versicherung hilft:
Für jeden Fahrzeugführer sollte der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung oberste Priorität haben. Schnell kann man selbst Opfer in einem Verkehrsunfall werden. Die Durchsetzung eigener Ansprüche, wie Schmerzensgeld, Rentenleistungen, etc. können sehr langwierig verlaufen. Ohne finanzielle Absicherung sind derartige Rechtsstreitigkeiten oftmals nicht realisierbar.
Die private Rechtsschutzversicherung im Wohnbereich gilt für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Mieter einer selbstbewohnten Immobilie oder Wohnung.
Der Mietrechtsschutz, so wird der Baustein auch oft genannt, hilft unter anderem bei:
Aber auch als Eigentümer einer selbstbewohnten Eigentumswohnung oder dem selbstbewohnten Einfamilienhaus ist Versicherungsschutz im Wohnungsrechtsschutz gegeben. Speziell für Eigentümer greift dann der Versicherungsschutz bei:
Der auch als Arbeitsrechtsschutz bekannte Berufsrechtsschutz sichert im Rahmen der privaten Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten mit dem Dienstherrn oder Arbeitgeber ab. Der Arbeitsrechtsschutz, hilft bei:
Zu beachten gilt, dass insbesondere der Berufsrechtsschutz bei derzeit allen Rechtsschutzversicherern mit einer Wartezeit belegt ist. Diese beträgt im Allgemeinen 3 Monate, sofern das Risiko bisher nicht ohne Unterbrechung bereits versichert war.
Tipp: Die Neue Rechtsschutz Versicherung NRV bietet Versicherungsschutz mit einer Wartezeit von nur 2 Monate
Versicherungsschutz im Spezial Strafrechtsschutz besteht, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist.
Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. Versicherungsschutz besteht, solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt.
Typische Schadenfälle sind:
Der Vermieterrechtsschutz bietet Schutz für Vermieter von Wohnungen oder Gewerbeeinheiten. Gleichzeitig erstreckt sich der Schutz auch auf Streitigkeiten, die das Eigentumsverhältnis der versicherten Immobilie selbst betrifft.
Streitigkeiten könnten unter anderem sein:
Bei uns können Sie den Vermieterrechtsschutz auch als Einzelvertrag vergleichen und online abschließen .
Bestimmte Bereiche sind in der Privaten Rechtsschutzversicherung nur in Kombination mit mindestens dem Privatbereich versicherbar. Beantragen Sie den Vermieterrechtsschutz besser separat. Das spart Geld, bürgt Sicherheit nach Schadenfälle und ist steuerlich besser zu händeln.
Informieren Sie sich über Kosten, Leistungen und wichtige Tarifmerkmale, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.
Versicherungen sind komplex. Unser Lexikon und unsere News helfen Ihnen, wichtige Begriffe und aktuelle Entwicklungen besser zu verstehen.
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Ein Abschluss ist grundsätzlich jederzeit empfehlenswert, bevor ein Rechtsfall absehbar ist – sonst greift der Schutz wegen Wartezeiten nicht rechtzeitig ein.
Bei vielen Tarifen gilt eine Wartezeit von drei Monaten, variiert aber je nach Bereich. Dem gegenüber stehen Rechtsschutzbereiche - wie bspw. der Strafrechtsschutz oder der Schadenersatz-Rechtsschutz ohne Wartezeit.
Bei einem Streitwert von z. B. 1.500 € liegen die Anwalts- und Gerichtskosten schnell im vierstelligen Bereich – eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dieses Risiko.
Nicht selten kommen noch Kosten von Gutachtern oder Zeugenentschädigungen hinzu. Das Risiko, die Kosten der Gegenseite ganz oder teilweise mit zu tragen, besteht in jedem Falle.
Gute Tarife beginnen bereits ab etwa 15 bis 20 Euro monatlich. Die Höhe hängt vom Leistungsumfang und der Selbstbeteiligung ab.
Natürlich gibt es wichtige Ausschlüsse in den Rechtsschutzversicherungen. So sind bspw. Baurechtliche Streitigkeiten, Halte- und Parkverstöße, Termin- und Spekulationsgeschäfte üblicherweise nicht versichert. Es wäre also falsch, eine solche Versicherung unter dem Eindruck abzuschließen, wirklich für jede Lebenslage abgesichert zu sein.
Ja. Viele Versicherte wechseln regelmäßig zu besseren oder günstigeren Tarifen. Ein Vergleich hilft dabei, Einsparpotenziale zu erkennen. <br><br>Jedoch sind neben dem Preis vorallem auch die Leistungen der Tarife zu vergleichen. Nur ein nathloser Tarifwechsel zu einem neuen Anbieter garantiert den Wartezeitenerlass.
Seit über 30 Jahren unterstützen wir Privat- und Gewerbekunden Versicherungen zu verstehen, Tarife zu vergleichen und eine passende Entscheidung zu treffen.
Profitieren Sie von jahrzehntelanger Erfahrung in den Bereichen Versicherungen, Vorsorge und Finanzberatung.
Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie dauerhaft bei allen Versicherungsfragen. Das gilt auch im Schadenfall.
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