Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz-Vergleich
Familien-Verkehrs-Rechtschutz
Versichert ist der Antragsteller sowie seine Familienangehörigen als Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer aller auf sie zugelassenen,
vorrübergend zugelassenen oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande
sowie Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge.
Der Antragsteller ist versichert als berechtigter Fahrer fremder
Fahrzeuge sowie als Fahrgäste, Fußgänger oder Radfahrer.
Versichert sind ebenfalls alle berechigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Auf den genannten Personenkreis zugelassene Wohnwagen und Anhänger sind ebenfalls zu diesem Beitrag mitversichert.
Dieser Tarif ist nicht anwendbar, wenn der Antragsteller oder mitversicherter Ehe-/Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonst. selbständige Tätigkeit mit einem Jahresgesamtumsatz von mehr als 6000 Euro ausüben.
Der Versicherungsschutz umfaßt:
- Schadenersatz-Rechtschutz
- Straf-Rechtschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
- Steuer-Rechtschutz
- Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrsangelegenheiten
- Sozialgerichts-Rechtschutz (nicht bei jeder Gesellschaft/Tarif)
- Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Beantragen Sie das erste Mal eine Rechtschutzversicherung, so sind im Schadenfall entsprechende Wartezeiten zu berücksichtigen.
Privat- und Berufs-Rechtschutz
Versicherungsschutz besteht für den private und beruflichen Bereich, des Versicherungsnehmers und seines ehelichen
oder im Versicherungsschein genannten nichtehelichen Lebenspartners, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche
oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6000 Euro pro Kalenderjahr ausüben.
Kein Versicherungsschutz besteht, unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im
Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbstständigen Tätigkeiten.
Der Versicherungsschutz umfaßt:
- Schadenersatz-Rechtschutz
- Straf-Rechtschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz für Vorsatztaten (nicht jede Gesellschaft versichert dies)
- Aktiver-Straf-Rechtschutz (Opfer-Strafrechtsschutz)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
- Steuer-Rechtschutz
- Arbeits-Rechtschutz
- Sozialgerichts-Rechtschutz
- Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Online-(Internet)-Rechtsschutz (nicht jede Gesellschaft versichert dies)
- Unterhalts-Rechtsschutz (nicht jede Gesellschaft versichert dies)
- Verwaltungs-Rechtsschutz im Nichtverkehrsbereich (nicht jede Gesellschaft versichert dies)
- Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht
Berufs-Rechtschutz (auch Arbeits-Rechtschutz):
Versichert sind arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen von Nichtselbständigen z.B. über
das Arbeitsentgeld, Zeugniserteilung, Betriebsrente, Kündigung.
Es besteht die Möglichkeit diesen Rechtschutzbaustein abzuwählen. Die meisten Versicherer ermöglichen
jedoch nur bei Senioren den ArbeitsRechtschutz auszuschließen.
Beantragen Sie das erste Mal eine Rechtschutzversicherung, so sind im Schadenfall entsprechende Wartezeiten zu berücksichtigen.
Rechtschutz für die selbstbewohnte Wohneinheit
Versicherungsschutz besteht für die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Eigentumswohnung, Mietwohnung oder dem selbstbewohnten Einfamilienhaus.
Der Versicherungsschutz umfaßt:
- Schadenersatz-Rechtschutz
- Straf-Rechtschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
- Steuer-Rechtschutz
Beantragen Sie das erste Mal eine Rechtschutzversicherung, so sind im Schadenfall entsprechende Wartezeiten zu berücksichtigen.
Als versichert gelten z.B. Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der wegen Eigenbedarf das Mietverhältnis
kündigt, bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Spezialstraf-Rechtsschutz
Im beruflichen Bereich kann es schnell zum Vorwurf von Vorsatzstraftaten kommen. Der Versicherungsschutz über den normalen Straf-Rechtsschutz stößt hier schnell an seine Grenzen, da für Vorsatztaten kein Versicherungsschutz gewärt werden kann.
Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt.
Versicherungsschutz besteht solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt.
Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldgescheiden) ist vorsätzliches Handeln mitversichert.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz umfasst:
- die Verteidigung der Versicherten im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- die Verteidigung in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren
- den Zeugenbeistand in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn der Versicherte als als Zeuge vernommen werden und die Gefahr
einer Selbstbelastung befürchten muss
- verwaltungsrechtliche Tätigkeiten des Rechtsanwaltes, welche dazu dienen, die Verteidigung in eingeleiteten Straf- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren, die vom Versicherungsschutz erfasst werden, zu unterstützen
- umfassende Kostenübernahme einschließlich der Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Sachverständigen
Als Rechtsschutzfall für die Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz >>
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Weitere Tarifmerkmale
Single-Vertrag
Diese Tarifvariante stellt eine preisgünstigere Möglichkeit für alleinstehende Versicherungsnehmer (Singles) dar.
Bitte beachten Sie, daß die Mitversicherung eines Lebenspartners mit dieser Variante nicht
möglich ist.
Pensionärs-Tarif bzw. Senioren-Tarif
Wenn Sie als Antragsteller sowie Ihr Ehe-(Lebens-)Partner das aktive
Berufsleben bereits beendet haben,
können Sie dieses Tarifmerkmal auswählen. Der Versicherer schließt in diesem Falle den Arbeits- bzw.
Berufs-Rechtschutz aus.
Bei den meisten Gesellschaften ist zudem ein Mindestalter
des Antragstellers notwendig.
Ihr Geburtsjahr
Geben Sie hier bitte Ihr Geburtsjahr ein. Dies ist bei einigen Gesellschaften zur korrekten Berechnung einzelner Tarife notwendig.
Selbstbeteiligung im Schadenfall
Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung in Ihren Rechtschutzvertrag senken Sie die
Versicherungsprämie. Vorteil der Rechtschutz-Union:
Schadenfreiheits-Rabatt - Bei schadenfreien Verlauf des Versicherungsvertrages mindert sich ab dem 3. Jahr die vereinbarte
Selbstbeteiligung, sodass Sie bei schadenfreien Verlauf des Vertrages ab dem 5.Versicherungsjahr keine Selbstbeteiligung mehr
haben.
Die meisten Versicherer rechnen Ihnen je Schadenfall diese Selbstbeteiligung nur einmal an.
Bsp.: Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt, müssen sich gegen strafrechtliche Vorwürfe zur Wehr setzen und
machen bei der gegnerischen Seite Schadenersatzansprüche geltend. Dies sind zwei Leistungsfälle für den
Versicherer. Sie zahlen jedoch nur einmal die vereinbarte
Selbstbeteiligung in diesem Schadenfall.