Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Vermieter von in seinem
Eigentum befindliche Wohneinheiten.
Die meisten Versicherer versichern jedoch nur in Deutschland vermietete Wohneinheiten ab.
Der Versicherungsschutz umfaßt:
Beachten Sie:
Anzahl der Wohneinheiten:
Versichert werden müssen alle Wohn- und Gewerbeeinheiten eines Objektes, gleich ob diese vermietet werden oder derzeit leer stehen.
Jahresbruttomietwert:
Tragen Sie den Jahres-Brutto-Mietwert (inkl.Nebenkosten und Warmmiete) je Wohneinheit in die Felder ein.
Bei mehr als 6 vermieteten Wohneinheiten des Objektes erfragen Sie bitte bei uns ein individuelles Angebot.
Beantragen Sie das erste Mal eine Vermieter Rechtsschutzversicherung (Rechtsschutz Vermieter), so sind im Schadenfall entsprechende
Wartezeiten zu berücksichtigen.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Vermieter von in seinem
Eigentum befindliche Gewerbeeinheiten.
Die meisten Versicherer versichern jedoch nur in Deutschland vermietete Gewerbeeinheiten ab.
Der Versicherungsschutz umfaßt:
Beachten Sie:
Anzahl der vermieteten Einheiten:
Versichert werden müssen alle Gewerbe und Wohneinheiten eines Objektes, gleich ob diese vermietet werden oder derzeit leer stehen.
Jahresbruttomietwert:
Tragen Sie den Jahres-Brutto-Mietwert (inkl.Nebenkosten und Warmmiete) je Gewerbeeinheit in die Felder ein.
Bei mehr als 4 vermieteten Gewerbeeinheiten des Objektes erfragen Sie bitte bei uns ein individuelles Angebot.
Beantragen Sie das erste Mal eine Rechtsschutzversicherung, so sind im Schadenfall entsprechende
Wartezeiten zu berücksichtigen.
Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung in Ihren Rechtschutzvertrag senken Sie die
Versicherungsprämie. Vorteil der Rechtschutz-Union:
Schadenfreiheits-Rabatt - Bei schadenfreien Verlauf des Versicherungsvertrages mindert sich ab dem 3. Jahr die vereinbarte
Selbstbeteiligung, sodass Sie bei schadenfreien Verlauf des Vertrages ab dem 5.Versicherungsjahr keine Selbstbeteiligung mehr
haben.
Die meisten Versicherer rechnen Ihnen je Schadenfall diese Selbstbeteiligung nur einmal an.
Bsp.: Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt, müssen sich gegen strafrechtliche Vorwürfe zur Wehr setzen und
machen bei der gegnerischen Seite Schadenersatzansprüche geltend. Dies sind zwei Leistungsfälle für den
Versicherer. Sie zahlen jedoch nur einmal die vereinbarte
Selbstbeteiligung in diesem Schadenfall.