Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung


In der Rechtsschutzversicherung gilt bei verschiendenen Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.
Bei folgende Leistungsarten ist unter Berücksichtigung der Mitversicherung die Wartezeit zu berücksichtigen:

Sofern der Versicherungsnehmer den Versicherer wechselt, verzichten die Gesellschaften auf die Anrechnung der Wartezeit. Dies setzt jedoch vorraus, dass beim Vorversicherer das gleiche Risiko bereits versichert gewesen ist und ein nahtloser Anschlussvertrag abgeschlossen wurde.

Bei Neuverträgen ohne Vorversicherer verzichten nach und nach einige Versicherer auf die Anrechnung der Wartezeit. (z.B. DEURAG, Rechtsschutz-Union, etc.) Auf Grund der hohen Streithäufigkeit gilt dies jedoch nicht im Arbeits-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz im Wohnungs-und Grundstücksbereich.

Unser Rechtsschutz-Vergleich zeigt Ihnen auf, welche Versicherer auf die Wartezeit verzichten.

Einzelne Versicherer bieten erweiterten Versicherungsschutz in diversen Bereichen an. Hier gelten abweichende Wartezeiten. Oftmals ist jedoch ausschließlich eine Beratung versichert.

Schadenersatz-Rechtsschutz   keine Wartezeit
  hilft bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögenschäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtansprüchen

 

   
Straf-Rechtsschutz   keine Wartezeit
  hilft Ihnen, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens verteidigen müssen

 

   
Aktiver-Straf-Rechtsschutz (Opfer-Straf-RS)   keine Wartezeit
  aktiver Straf-Rechtsschutz als Opfer einer in Deutschland verübten Gewaltstraftat im Strafprozeß gegen den Täter (Nebenklage und Unterstützung des Opfers als Zeuge durch einen Anwalt)

 

  leider nicht bei jeder Gesellschaft versichert
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz   keine Wartezeit
  hilft Ihnen, wenn SIe sich gegen den Vorwurf einer verkehrsrechtlichen oder sonstigen fahrlässigen Ordnungswidrigkeit verteidigen müssen

 

   
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz   keine Wartezeit
   

 

   
Steuer-Rechtsschutz   3 Monate Wartezeit
  hilft Ihnen, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten geltend machen müssen.

 

   
Arbeits-Rechtsschutz   3 Monate Wartezeit
  hilft Ihnen bei Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis oder öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis hinsichtlich dienst- und vorsorgungsrechtlicher Ansprüche

 

   
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht   3 Monate Wartezeit
  hilft Ihnen bei Auseinandersetzungen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens (z.B. Kauf, Reparatur, Dienstleistung  ... ) sowie bei der wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus dinglichen Rechten (z.B. Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz oder Pfandrechte)

 

   
Online-(Internet)-Rechtsschutz   3 Monate Wartezeit
  hilft Ihnen bei Online-Geschäften, auch wenn der Anbieter nicht dem deutschen Recht unterliegt

 

  leider nicht bei jeder Gesellschaft versichert
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht   keine Wartezeit
  bei Änderung Ihrer persönlichen Rechtslage für eine Beratung bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten. Die Tätigkeit des Anwaltes darf jedoch nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen.

 

   
Unterhalts-Rechtsschutz   6 Monate Wartezeit
  Beratung eines Anwaltes in Unterhaltsangelegenheiten   nicht bei jeder Gesellschaft versichert
erweiterter Unterhalts-Rechtsschutz   12 Monate Wartezeit
  Tätigkeit eines Anwaltes in Unterhaltsangelegenheiten (auch vor Gericht)
nur mit hoher Selbstbeteiligung
  nicht bei jeder Gesellschaft versichert
erweiterter Ehe-Rechtsschutz   36 Monate Wartezeit
  Tätigkeit eines Anwaltes in Eheangelegenheiten/ Scheidung (auch vor Gericht)
nur mit hoher Selbstbeteiligung
  nicht bei jeder Gesellschaft versichert
Verwaltungs-Rechtsschutz im Verkehrsbereich   3 Monate Wartezeit
  Wiedererlangung des Führerscheines

 

 
Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich   3 Monate Wartezeit
  hilft bei Streitigkeiten vor deutschen Verwaltungsgerichten in Nicht-Verkehrs-Angelegenheiten. (z.B. Sozialhilferecht)

 

  leider nicht bei jeder Gesellschaft versichert
Sozialgerichts-Rechtsschutz   3 Monate Wartezeit
Hilft bei Streitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten. z.B. bei der Anerkennung einer Berufskrankheit, einer Erwerbsminderungsrente oder Streitigkeiten mit dem Arbeitslosengeld    
 
 
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