In der Rechtsschutzversicherung gilt bei verschiendenen Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.
Bei folgende Leistungsarten ist unter Berücksichtigung der Mitversicherung die Wartezeit zu berücksichtigen:
Sofern der Versicherungsnehmer den Versicherer wechselt, verzichten die Gesellschaften auf die Anrechnung der Wartezeit. Dies setzt jedoch vorraus, dass beim Vorversicherer das gleiche Risiko bereits versichert gewesen ist und ein nahtloser Anschlussvertrag abgeschlossen wurde.
Bei Neuverträgen ohne Vorversicherer verzichten nach und nach einige Versicherer auf die Anrechnung der Wartezeit. (z.B. DEURAG, Rechtsschutz-Union, etc.) Auf Grund der hohen Streithäufigkeit gilt dies jedoch nicht im Arbeits-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz im Wohnungs-und Grundstücksbereich.
Unser Rechtsschutz-Vergleich zeigt Ihnen auf, welche Versicherer auf die Wartezeit verzichten.
Einzelne Versicherer bieten erweiterten Versicherungsschutz in diversen Bereichen an. Hier gelten abweichende Wartezeiten.
Oftmals ist jedoch ausschließlich eine Beratung versichert.
| Schadenersatz-Rechtsschutz | keine Wartezeit | ||
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hilft bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Personen-, Sach-
und Vermögenschäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtansprüchen
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| Straf-Rechtsschutz | keine Wartezeit | ||
| hilft Ihnen, wenn Sie sich gegen
den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens verteidigen müssen
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| Aktiver-Straf-Rechtsschutz (Opfer-Straf-RS) | keine Wartezeit | ||
| aktiver Straf-Rechtsschutz als Opfer einer in Deutschland verübten Gewaltstraftat im Strafprozeß gegen den Täter (Nebenklage und Unterstützung des Opfers als Zeuge durch einen Anwalt)
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leider nicht bei jeder Gesellschaft versichert | ||
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | keine Wartezeit | ||
| hilft Ihnen, wenn SIe sich gegen
den Vorwurf einer verkehrsrechtlichen oder sonstigen fahrlässigen
Ordnungswidrigkeit verteidigen müssen
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| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz | keine Wartezeit | ||
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| Steuer-Rechtsschutz | 3 Monate Wartezeit | ||
| hilft Ihnen, wenn Sie Ihre
rechtlichen Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten
vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten geltend machen müssen.
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| Arbeits-Rechtsschutz | 3 Monate Wartezeit | ||
| hilft Ihnen bei
Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis oder
öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis hinsichtlich dienst- und
vorsorgungsrechtlicher Ansprüche
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| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht | 3 Monate Wartezeit | ||
| hilft Ihnen bei
Auseinandersetzungen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des
täglichen Lebens (z.B. Kauf, Reparatur, Dienstleistung ... ) sowie
bei der wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus dinglichen Rechten
(z.B. Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz oder Pfandrechte)
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| Online-(Internet)-Rechtsschutz | 3 Monate Wartezeit | ||
| hilft Ihnen bei Online-Geschäften, auch wenn der Anbieter nicht dem deutschen Recht unterliegt
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leider nicht bei jeder Gesellschaft versichert | ||
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht | keine Wartezeit | ||
| bei Änderung Ihrer persönlichen
Rechtslage für eine Beratung bei einem in Deutschland zugelassenen
Rechtsanwalt in familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten. Die
Tätigkeit des Anwaltes darf jedoch nicht mit einer anderen
gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen.
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| Unterhalts-Rechtsschutz | 6 Monate Wartezeit | ||
| Beratung eines Anwaltes in Unterhaltsangelegenheiten | nicht bei jeder Gesellschaft versichert | ||
| erweiterter Unterhalts-Rechtsschutz | 12 Monate Wartezeit | ||
| Tätigkeit eines Anwaltes in Unterhaltsangelegenheiten (auch vor Gericht) nur mit hoher Selbstbeteiligung |
nicht bei jeder Gesellschaft versichert | ||
| erweiterter Ehe-Rechtsschutz | 36 Monate Wartezeit | ||
| Tätigkeit eines Anwaltes in Eheangelegenheiten/ Scheidung (auch vor Gericht) nur mit hoher Selbstbeteiligung |
nicht bei jeder Gesellschaft versichert | ||
| Verwaltungs-Rechtsschutz im Verkehrsbereich | 3 Monate Wartezeit | ||
| Wiedererlangung des Führerscheines
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| Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich | 3 Monate Wartezeit | ||
| hilft bei Streitigkeiten vor deutschen Verwaltungsgerichten in Nicht-Verkehrs-Angelegenheiten. (z.B. Sozialhilferecht)
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leider nicht bei jeder Gesellschaft versichert | ||
| Sozialgerichts-Rechtsschutz | 3 Monate Wartezeit | ||
| Hilft bei Streitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten. z.B. bei der Anerkennung einer Berufskrankheit, einer Erwerbsminderungsrente oder Streitigkeiten mit dem Arbeitslosengeld | |||