Sofern Sie den gesamten selbständigen Bereich inkl. Risiken rund um Ihr Unternehmen absichern möchten, nutzen Sie bitte unseren Rechtsschutzvergleich:
>> für Firmen und Unternehmen Privat- und Gewerbebereiches
Versichert ist der Antragsteller als Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer aller auf ihn zugelassenen,
vorrübergend zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande
sowie Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge.
Der Antragsteller ist versichert als berechtigter Fahrer fremder
Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer.
Versichert sind ebenfalls alle berechigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Der Versicherungsschutz umfaßt:
Unter den Versicherungsschutz fallen folgende KFZ:
Beantragen Sie das erste Mal eine Rechtschutzversicherung, so sind im Schadenfall entsprechende Wartezeiten zu berücksichtigen.
Anmerkung: Sie müssen als freiberuflich bzw. gewerblich Tätiger jedes KFZ einzeln versichern. Hierzu wählen Sie die Anzahl der auf Sie polizeilich zugelassenen KFZ aus.
Sofern auf Ihren Ehe- /Lebenspartner KFZ zugelassen sind, so muss dieser den Verkehrsbereich separat versichern.
Sie haben hierzu Fragen ? Nehmen Sie mit uns telefonischen Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.
Versicherungsschutz besteht für den private und beruflichen Bereich, des Versicherungsnehmers und seines ehelichen
oder im Versicherungsschein genannten nichtehelichen Lebenspartners.
Kein Versicherungsschutz besteht, unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im
Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbstständigen Tätigkeiten.
Der Versicherungsschutz umfaßt:
Beantragen Sie das erste Mal eine Rechtschutzversicherung, so sind im Schadenfall entsprechende Wartezeiten zu berücksichtigen.
Versicherungsschutz besteht für die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Eigentumswohnung, Mietwohnung oder dem selbstbewohnten Einfamilienhaus.
Der Versicherungsschutz umfaßt:
Beantragen Sie das erste Mal eine Rechtschutzversicherung, so sind im Schadenfall entsprechende Wartezeiten zu berücksichtigen.
Als versichert gelten z.B. Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der wegen Eigenbedarf das Mietverhältnis
kündigt, bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung in Ihren Rechtschutzvertrag senken Sie die
Versicherungsprämie.
Die meisten Versicherer rechnen Ihnen je Schadenfall diese Selbstbeteiligung nur einmal an.
Bsp.: Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt, müssen sich gegen strafrechtliche Vorwürfe zur Wehr setzen und
machen bei der gegnerischen Seite Schadenersatzansprüche geltend. Dies sind zwei Leistungsfälle für den
Versicherer. Sie zahlen jedoch nur einmal die vereinbarte
Selbstbeteiligung in diesem Schadenfall.
Hier Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich anfordern