Privat Rechtschutz-Vergleich für Selbständige

... für freiberufliche und selbständige Personen und Familien
    ohne Unternehmensbereich

Sofern Sie den gesamten selbständigen Bereich inkl. Risiken rund um Ihr Unternehmen absichern möchten, nutzen Sie bitte unseren Rechtsschutzvergleich:
>> für Firmen und Unternehmen Privat- und Gewerbebereiches

Verkehrs-Rechtschutz

Versichert ist der Antragsteller als Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer aller auf ihn zugelassenen, vorrübergend zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge.
Der Antragsteller ist versichert als berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer.
Versichert sind ebenfalls alle berechigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Der Versicherungsschutz umfaßt:

Unter den Versicherungsschutz fallen folgende KFZ:

Beantragen Sie das erste Mal eine Rechtschutzversicherung, so sind im Schadenfall entsprechende Wartezeiten zu berücksichtigen.

Anmerkung: Sie müssen als freiberuflich bzw. gewerblich Tätiger jedes KFZ einzeln versichern. Hierzu wählen Sie die Anzahl der auf Sie polizeilich zugelassenen KFZ aus.
Sofern auf Ihren Ehe- /Lebenspartner KFZ zugelassen sind, so muss dieser den Verkehrsbereich separat versichern.
Sie haben hierzu Fragen ? Nehmen Sie mit uns telefonischen Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.

Privat- und Berufs-Rechtschutz

Versicherungsschutz besteht für den private und beruflichen Bereich, des Versicherungsnehmers und seines ehelichen oder im Versicherungsschein genannten nichtehelichen Lebenspartners. Kein Versicherungsschutz besteht, unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbstständigen Tätigkeiten.

Der Versicherungsschutz umfaßt:

Beantragen Sie das erste Mal eine Rechtschutzversicherung, so sind im Schadenfall entsprechende Wartezeiten zu berücksichtigen.

Rechtschutz für die selbstbewohnte Wohneinheit

Versicherungsschutz besteht für die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Eigentumswohnung, Mietwohnung oder dem selbstbewohnten Einfamilienhaus.

Der Versicherungsschutz umfaßt:

Beantragen Sie das erste Mal eine Rechtschutzversicherung, so sind im Schadenfall entsprechende Wartezeiten zu berücksichtigen.

Als versichert gelten z.B. Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der wegen Eigenbedarf das Mietverhältnis kündigt, bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.

Selbstbeteiligung im Schadenfall

Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung in Ihren Rechtschutzvertrag senken Sie die Versicherungsprämie.

Die meisten Versicherer rechnen Ihnen je Schadenfall diese Selbstbeteiligung nur einmal an.
Bsp.: Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt, müssen sich gegen strafrechtliche Vorwürfe zur Wehr setzen und machen bei der gegnerischen Seite Schadenersatzansprüche geltend. Dies sind zwei Leistungsfälle für den Versicherer. Sie zahlen jedoch nur einmal die vereinbarte Selbstbeteiligung in diesem Schadenfall.

Noch ein Tipp:

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