Privat- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
für Juweliere
Versicherungsumfang des Spezial-Rechtsschutzes
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Personen)
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheit sowie gewerblich genutzte Wohneinheit
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten Bereich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Daten-Rechtsschutz
- gerichtl. Berufsvertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus gewerbetypischen Leistungs-und Lieferverträgen
Besondere Hinweise - Berufsvertrags-Rechtsschutz:
Je Rechtsschutzfall gilt eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens jedoch 130 Euro..
Es ist eine Streitwertuntergrenze von 1.000 EURO zu beachten.
- Versicherungsnehmer bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inhaber/Geschäftsführer
- Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Berechtigte Fahrer, Berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge
- Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN
Als Beschäftigte gelten alle für den VN tätige Personen, auch Teilzeitkräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug
Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug 100%
Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen, Saisonarbeiter, Azubis 50%
Heimarbeiter 25%
mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner 0%
Der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, die räumlich, personell oder betrieblich (Einkauf,Buchhaltung u.ä.) klar voneinander getrennt sind, so ist jeder Betrieb (auch Filialen) gesondert zu versichern.