Privat- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
fürs gesamte KFZ Gewerbe
Versicherungsumfang des Spezial-Rechtsschutzes
Nachfolgend genannte Gewerbebetriebe des KFZ-Gewerbes sind versicherbar, sofern eine Mitgliedschaft im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. Bonn vorhanden ist
- KFZ-Handel
- KFZ-Reparatur
- Tankstellen
- Fahrschulen
- KFZ-Elektrobetriebe
- KFZ-Lackierbetriebe
- KFZ-Waschanlagen
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz (nur für den VN)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die auf den Antragsteller zugelassenen Motorfahrzeuge und Anhänger
- nicht für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten Bereich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- gerichtl. Berufsvertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus gewerbetypischen Leistungs-und Lieferverträgen
Besondere Hinweise - Berufsvertrags-Rechtsschutz:
Je Rechtsschutzfall gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro..
Nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sind beitragsfrei mitversichert.
- Versicherungsnehmer bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inhaber/Geschäftsführer
- Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Berechtigte Fahrer, Berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge
- Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer
Als Beschäftigte gelten alle für den VN tätige Personen, auch Teilzeitkräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug
Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug 100%
Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen, Saisonarbeiter, Azubis 100%
Heimarbeiter 100%
mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner 100%
Der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, die räumlich, personell oder betrieblich (Einkauf,Buchhaltung u.ä.) klar voneinander getrennt sind, so ist jeder Betrieb (auch Filialen) gesondert zu versichern.