bestehen nicht im Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
Beratuns-Rechtsschutz im Familien-,Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sowie Daten-Rechtsschutz (Verteidigung).Ebenfalls keine Wartezeiten
bestehen für die Wahrnehmung verkehrsrechtlicher Interessen versicherter Personen oder Motorfahrzeuge.
In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.
Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt.
Als Beschäftigte gelten alle für den VN tätige Personen, auch Teilzeitkräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug
Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug 100%
Teilzeitbeschäftigte 50%
Heimarbeiter, Leiharbeitnehmer, Aushilfen, Saisonarbeiter, Azubis 25%
mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner 0%
Der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, die räumlich, personell oder betrieblich (Einkauf,Buchhaltung u.ä.) klar voneinander getrennt sind, so ist jeder Betrieb (auch Filialen) gesondert zu versichern.