Am 12.3.2004 hat der Bundesrat dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
zugestimmt. Damit ist auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als Ersatz
zu der bisherigen Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), verabschiedet
worden. Zum 1. Juli 2004 sollen somit die Regelungen für die Gerichtskosten ebenso wie
die Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter
grundlegend neu gestaltet werden.
Ab dem 1.Juli 2004 werden die Anwaltshonorare um durchschnittlich 20 Prozent steigen.
Über die Honorarerhöhungen gibt es ein paar Beispiele:
Einem Mieter wird der Mietvertrag mit einer Monatsmiete in Höhe von 500 Euro gekündigt. Der Mieter lässt sich bezüglich der Kündigung von einem Rechtsanwalt beraten. Der Anwalt erreicht nach längerer Korrespondenz mit dem Vermieter, dass die Kündigung als gegenstandslos betrachtet wird und der Mieter in der Wohnung verbleiben kann.
| Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. BRAGO (Gegenstandswert 6.000 Euro) bis 30.06.2004 |
Abrechnung gem. RVG ab 01.07.2004 | |||||
| Geschäftsgebühr | 7,5/10 | 253,50 EUR | Gebühren | 1,5 | 507,00 EUR | |
| Pauschale | 20,00 EUR | Pauschale | 20,00 EUR | |||
| MWSt. | 43,76 EUR | MWSt. | 84,32 EUR | |||
| Gesamt | 371,26 EUR | Gesamt | 611,32 EUR | |||
Für die Abrechnung wurde die sog. Mittelgebühr zugrunde gelegt, wobei es sich auswirkt, dass der Gebührenrahmen für die außergerichtliche Tätigkeit nach BRAGO 0,5 - 1,0 Gebühren beträgt, gem RVG zukünftig 0,5 - 2,5 Gebühren.
Mandant M wir in einen Verkehrsunfall verwickelt. Er nimmt sich einen Rechtsanwalt. Nachdem es keine Einigung über den Schaden in Höhe von 10.000 EUR außergerichtlich gibt, reicht der Rechtsanwalt eine Klage ein. Beide Seiten einigen sich auf eine Vergleichssumme in Höhe von 5.000 EUR.
| Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. BRAGO (Streitwert 10.000 EUR) | Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. RVG: | |||||
| Geschäftsgebühr | 7,5/10 | 364,50 EUR | Geschäftsgebühr | 1,5 | 729,00 EUR | |
| Diese Gebühr wird aber vollständig auf die nachfolgende Prozessgebühr angerechnet, somit |
0,00 EUR | nach RVG wird die Gebühr nur noch zur Hälfte, max. 0,75 Gebühren auf die nachfolgende gerichtliche Tätigkeit angerechnet, es verbleiben somit | 364,50 EUR | |||
| Prozessgebühr | 10/10 | 486,00 EUR | Verfahrensgebühr | 1,3 | 631,80 EUR | |
| Vergleichsgebühr | 10/10 | 486,00 EUR | Terminsgebühr | 1,2 | 583,20 EUR | |
| Pauschale | 20,00 EUR | Vergleichsgebühr | 1,0 | 486,00 EUR | ||
| MWSt. | 158,72 EUR | Pauschale | 20,00 EUR | |||
| MWSt. | 333,68 EUR | |||||
| Gesamt | 1.150,72 EUR | Gesamt | 2.419,18 EUR | |||