Was kostet ein Rechtsstreit - Erhöhung der Gebühren für Rechtsanwälte


Am 12.3.2004 hat der Bundesrat dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Damit ist auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als Ersatz zu der bisherigen Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), verabschiedet worden. Zum 1. Juli 2004 sollen somit die Regelungen für die Gerichtskosten ebenso wie die Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter grundlegend neu gestaltet werden.

Ab dem 1.Juli 2004 werden die Anwaltshonorare um durchschnittlich 20 Prozent steigen.

Über die Honorarerhöhungen gibt es ein paar Beispiele:

Mietrecht:

Einem Mieter wird der Mietvertrag mit einer Monatsmiete in Höhe von 500 Euro gekündigt. Der Mieter lässt sich bezüglich der Kündigung von einem Rechtsanwalt beraten. Der Anwalt erreicht nach längerer Korrespondenz mit dem Vermieter, dass die Kündigung als gegenstandslos betrachtet wird und der Mieter in der Wohnung verbleiben kann.

Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. BRAGO
(Gegenstandswert 6.000 Euro) bis 30.06.2004
  Abrechnung gem. RVG ab 01.07.2004
Geschäftsgebühr 7,5/10 253,50 EUR   Gebühren 1,5 507,00 EUR
Pauschale   20,00 EUR   Pauschale   20,00 EUR
MWSt.   43,76 EUR   MWSt.   84,32 EUR
Gesamt   371,26 EUR   Gesamt   611,32 EUR

Für die Abrechnung wurde die sog. Mittelgebühr zugrunde gelegt, wobei es sich auswirkt, dass der Gebührenrahmen für die außergerichtliche Tätigkeit nach BRAGO 0,5 - 1,0 Gebühren beträgt, gem RVG zukünftig 0,5 - 2,5 Gebühren.

Zivilrecht:

Mandant M wir in einen Verkehrsunfall verwickelt. Er nimmt sich einen Rechtsanwalt. Nachdem es keine Einigung über den Schaden in Höhe von 10.000 EUR außergerichtlich gibt, reicht der Rechtsanwalt eine Klage ein. Beide Seiten einigen sich auf eine Vergleichssumme in Höhe von 5.000 EUR.

Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. BRAGO (Streitwert 10.000 EUR)   Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. RVG:
Geschäftsgebühr 7,5/10 364,50 EUR   Geschäftsgebühr 1,5 729,00 EUR
Diese Gebühr wird aber vollständig
auf die nachfolgende Prozessgebühr
angerechnet, somit
0,00 EUR   nach RVG wird die Gebühr nur noch zur Hälfte, max. 0,75 Gebühren auf die nachfolgende gerichtliche Tätigkeit angerechnet, es verbleiben somit 364,50 EUR
Prozessgebühr 10/10 486,00 EUR   Verfahrensgebühr 1,3 631,80 EUR
Vergleichsgebühr 10/10 486,00 EUR   Terminsgebühr 1,2 583,20 EUR
Pauschale   20,00 EUR   Vergleichsgebühr 1,0 486,00 EUR
MWSt.   158,72 EUR   Pauschale   20,00 EUR
        MWSt.   333,68 EUR
Gesamt   1.150,72 EUR   Gesamt   2.419,18 EUR
 
 
Vorsorge von A bis Z
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