Am häufigsten bieten die Versicherer eine Beitragszahlungsdauer bis zum Ablauf des 85.Lebensjahres.
Tritt der Todesfall der versicherten Person früher eintritt, endet der Vertrag mit der Auszahlung der vereinbahrten Versicherungssumme unter Berücksichtigung einer möglichen Karenzzeit und Staffelregelung.
In der Sterbegeldversicherung / Bestattungsvorsorge erfolgt i.d.R. die Auszahlung der vereinbahrten Versicherungssumme erst nach Ablauf einer bestimmten Vertragsdauer.
Dabei kommt eine je nach Versicherer jeweils verschiedene Staffelregelungen der Versicherungssumme zur Anwendung. Typische Karenzzeiten betragen 1 bis 3 Jahre.
Bei einigen Unternehmen erfolgt bei Unfalltod der versicherten Person die sofortige Auszahlung einer vereinbahrten Versicherungssumme. Diese Zahlung erfolgt zusätzlich zu einer möglichen Leistung aus der Hauptversicherung. Die Höhe der Unfall-Tod Leistung aus der Bestattungsvorsorge Versicherung kann bis zu 300% der Versicherungssumme betragen.
Durch die Überschussbeteiligung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz ohne zusätzlichen Beitrag. Diese werden im Leistungsfall ausbezahlt.
Versicherbar sind alle Personen vom 20. bis zum 75. Lebensjahr. Jedoch bieten viele Versicherer Sterbegeldversicherungen erst ab dem 40. Lebensjahr an.
Sterbegeldversicherungen werden mit und ohne Gesundheitsfragen angeboten. Finanzprofit - Versicherungsmakler bietet ausschließlich Bestattungsvorsorgen an, bei denen keine Gesundheitsprüfung erfolgt.