Katzenkrankenversicherung


Katzen-Voll Krankenversicherung

Ihr Vorteil

Versicherungsumfang Katzenkrankenversicherung

Leistungsumfang der Katzen-Voll-Krankenversicherung

Versichert sind die Kosten für Operationen, ambulante und stationäre Behandlungen.
Neben der Kostenübernahme für Medikamente, Verbandsmaterial und Labor- und Röntgen-Diagnostik werden auch bis zu 40 Euro pro Jahr die Kosten für Impfschutz und Parasitenmittel übernommen.

Kostenübernahme des Versicherers erfolgt zu 100% gem. des vereinbarten Gebührensatzes.
Katzen, die ab dem 6. Lebensjahr versichert werden, erhalten eine Kostenerstattung von 80%.

Welche Katzen sind versicherbar?

Versicherbar sind Katzen aller Rassen und Größe ab einem Alter von 4 Monaten.
Bei Katzen ab dem 8. Lebensjahr erhöht sich der Beitrag um 15%.

Was bedeutet 2-facher Satz ?

Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung der Tierärzte in der Fassung vom 08. Juli 2008.
In der Gebührenordnung ist der 1-fache Gebührensatz ausgewiesen, wobei ein Arzt unter Umständen ein Vielfaches - z.B. 2-fachen Satz - hiervon in Rechnung stellen kann.
In der Krankenversicherung können sie entscheiden, in welcher Höhe die Kosten der tierärztlichen Behandlung übernommen werden.

Welche Wartezeiten sind zu erfüllen?

In der Katzen-Vollkrankenversicherung gilt nach Vertragsbeginn eine Wartezeit von 30 Tagen. Im Falle von Impfungen besteht sofortiger Versicherungsschutz.

 
 
Vorsorge von A bis Z
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