In der Pferdekrankenversicherung werden die Kosten zu 60% bei ambulanter Behandlung und bei
stationärer Behandlung in der Tierklinik, begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte erstattet.
OPtional empfehlen wir hier den zusätzlichen Abschluss einer Pferde-OP-Krankenversicherung,
um die Kostenübernahme durch den Versicherer zu erhöhen.
Als Plus ist die Pferde-Transport- und Diebstahlversicherung bei einer 80%igen Erstattung der Versicherungssumme bis 2500 Euro eingeschlossen.
Versicherbar sind Pferde aller Rassen und Größe. Eine Altersbegrenzung des Pferdes ist bei Antragstellung zu berücksichtigen. So sind nur Pferde ab dem vollendeten 2. Lebensmonat bis zum vollendeten 11. Lebensjahr versicherbar.
Versichert sind in der Pferde-Krankenvollversicherung ambulantee und stationäre tierärztlichen Behandlungen.
Weiterhin werden die Kosten für Arznei- und Verbandsmittel sowie Labor und Röntgenuntersuchungen übernommen.
In der Pferde-OP-Krankenversicherung gilt eine Wartezeit von 6 Monaten.
Für Bauchhöhlenoperationen (Koliken) verkürzt sich die Wartezeit auf 30 Tage.