Die monatlichen Kosten für eine Pferdehaltung sind nicht gering und nicht selten verfügen Pferdehalter für mögliche Notsituationen
ein paar hundert oder gar tausend Euro als Reservegeld.
Krankheit oder gar Unfall und eine damit verbundene Operation kommen plötzlich.
Bei den hohen zu erwartenden Kosten einer Operation steht der Pferdehalter oftmals vorallem vor einer finanziellen Entscheidung.
Die Pferde-OP-Krankenversicherung bietet dem Pferdehalter die notwendige finanzielle Sicherheit bei derartig wichtigen Entscheidunge.
In der Pferdekrankenversicherung (hier Operationskostenversicherung) werden die Kosten zu 100% von Operationen infolge Unfall oder Krankheit bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (08.07.2008) erstattet.
Im Einzelnen:
Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung der Tierärzte.
In der Gebührenordnung ist der 1-fache Gebührensatz ausgewiesen, wobei ein Arzt unter Umständen ein Vielfaches - z.B. 2-fachen Satz - hiervon in Rechnung stellen kann.
In der OP Krankenversicherung können sie entscheiden, in welcher Höhe die Kosten der tierärztlichen Behandlung übernommen werden.
Für alle Reiter des Pferdes besteht zudem eine Unfallversicherung. So können Sie ganz sicher gehen, das beim Reiten, Auf- und Absitzen oder im Umgang mit dem Pferd mögliche Unfälle versichert sind.
Rechtliche Auseinandersetzungen rund ums Pferd sind keine Seltenheit. Die Pferdehalter-Rechtsschutzversicherung sorgt für die finanzielle Sicherheit bei Inanspruchnahme von Rechtsanwälten und Gerichten.
In der Pferde-OP-Krankenversicherung gilt eine Wartezeit von 6 Monaten.
Für Bauchhöhlenoperationen (Koliken) verkürzt sich die Wartezeit auf 30 Tage.