Welche Änderungen Versicherer vornehmen und wie Sie davon profitieren können.
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Abbildung: KI-generiert
Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Das sind pro Tag mehr als 20.000 Unfälle. Ganz gleich, ob Sie angestellt oder selbständig sind, im Haushalt arbeiten, ob Sie jung oder alt sind, ein Unfall kann jeden treffen.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet jedoch nur bei Unfällen auf Arbeit, in der Schule oder auch beim studieren oder in der Berufsausbildung.
Über 60% aller Unfälle ereignen sich hingegen in der Freizeit, bei der Hausarbeiten oder beim Hobby. Die finanziellen Folgen eines solchen Unfalles können Sie über eine private Unfallversicherung absichern. Diese sind bereits für wenig Geld pro Monat mit guten Gesamtleistungen zu haben.
Doch aufgepasst: Nach wie vor sind die Absicherungen in der privaten Unfallversicherung bei vielen Bürgern recht gering gewählt. Experten empfehlen aus diesem Grunde eine Grundinvalidität von mindestens 70 000 Euro.
Das Spektrum für die Notwendigkeit einer finanziellen Absicherung anhand einer Unfallversicherung ist groß.
Tipp
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5.00 / 5„Sehr guter Service, schnell, kompetent “
JANINE N.
5.00 / 5„Ich glaube wir sind "Kunden der ersten Stunde" und wir haben es noch nie bereut. Die Beratung ist immer fachlich sehr kompetent und individuell auf uns zugeschnitten. Herr Labes kann die vielen verschiedenen Versicherungsoptionen für uns Laien gut verständlich und umfassend erklären. Versicherungsprobleme wurden immer freundlich, zuverlässig und unkompliziert abgewickelt. Dafür ein großes Dankeschön und top Weiterempfehlung.“
Annette J.
4.67 / 5„Wir bekommen stets eine gute Beratung und auch einen Termin bekommt man zeitnah. Man ist stets bemüht das auch das Preis Leistungsverhältnis auf uns zugeschnitten ist. Wir sind sehr zufrieden und fühlen uns hier gut aufgehoben “
Roswitha P.
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In der Unfallversicherung können verschiedene Leistungsarten betrachtet werden. Am bekanntesten ist die sog. klassische Unfallversicherung sowie die Unfall-Rentenversicherung.
Die wohl am häufigsten anzutreffende Form der Unfallversicherung. Sie kann bis zum Alter von 67 Jahren bei den meisten Versicherern abgeschlossen werden. Vorteil dieser Form der Unfallversicherung ist die individuelle Zusammensetzbarkeit des Unfallschutzes. Aus unserer Sicht sollte eine Unfallversicherung mindestens beinhalten:
Leistungen, wie Bergungskosten, kosmetische Operationen, etc. gehören bei vielen Unfalltarifen zum guten Ton. Man unterscheidet oftmals nur noch die Höhe dieser Absicherungen.
Tritt in Folge eines Unfalles eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Funktionsfähigkeit ein, so kommt ab einem definierten Invaliditätsgrad die vereinbarte monatliche Unfallrente zur Auszahlung. I.d.R. leisten Unfallversicherer ab einem Invaliditätsgrad von mind. 50% die vertragliche Unfallrente.
Meist leisten Unfallversicherer bis zum 67. Lebensjahr. Einige Anbieter erbringen jedoch auch eine lebenslange Unfallrentenleistung.
Die Auswahl der richtigen Unfallversicherung ist auf Grund erheblicher Leistungsunterschiede und Preisdifferenzen von bis zu 400% zwischen den verschiedenen Anbieter nicht einfach. Wir führen hier einige wichtige Merkmale für die Suche nach der passenden Unfallversicherung auf.
Die Invaliditätsgrundsumme ist die Berechnungsgrundlage für einmalige Zahlung der Invaliditätsleistung. Hier sollten Sie beim Vergleich eine Summe von über 50.000 Euro wählen. Wir empfehlen mind. 70.000 Euro. Als Orientierung für die Höhe der Grundinvalidität gibt es eine einfache Regel - das 3-fache Ihres Jahresbruttoeinkommen sollte diese Versicherungssumme betragen.
Die Höhe der Grundinvalidität bestimmt vorrangig auch die Leistung des Versicherers bei geringern Verletzungsgraden. Da die meisten Progressionsstaffeln erst ab dem 26. Grad der Verletzung (Invaliditätsgrad) beginnen, würden bei einer zu geringen Invaliditätsgrundsumme auch nur geringe Leistungsansprüche der versicherten Person bestehen.
Die Progression führt zu einer überproportionalen Auszahlung der Invalditätssumme bei höherer Invalidität. Bei Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades - oftmals ab 26% Invalidität - vervielfacht sich die Invaliditätsleistung.
Bsp.: Bei einer Progression von 500% und Grundinvalidität von 50.000 Euro werden im Falle der Vollinvalidität bis zu 250.000 Euro (=Invaliditätshöchstleistung) fällig.
Da die Progression somit direkt die Leistung bei hohen Verletzungsgraden bestimmt, wird eine Progression von mind. 225% - eher 350% - empfohlen. Nur so ist sichergestellt, dass nach einem schweren Unfall auch genügend Kapital zur Auszahlung kommt und für persönliche Zwecke zur Verfügung steht.
Beträgt die unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit nach 3 Monaten seit Unfall noch 100%, nach 6 Monaten seit Unfall noch 50%, so wird die Übergangsleistung entsprechend den geltenden Vertragsbestimmungen ausgezahlt.
Die Übergangsleistung in der Unfallversicherung ist ein prämienintensiver Faktor. Damit sollte der Einschluss dieser einmaligen Leistung wohl durchdacht sein.
Befindet sich die versicherte Person infolge eines Unfalles in stationärer Behandlung, wird Unfallkrankenhaustagegeld - sofern vereinbart - gezahlt. Der Unfallversicherer erbringt diese Leistung für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthaltes.
Üblich zahlen Versicherer Unfallkrankenhaustagegeld längstens 2 Jahre. Neuere Bedingungswerke leisten jedoch bis zu 1 000 Tagen.
Im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt wird Genesungsgeld gemäß den Bedingungen gezahlt.
Tritt infolge eines Unfalles der Tod ein, wird die versicherte Todesfallleistung gezahlt. Weiterhin ist diese Leistung sinnvoll, da bei einer drohenden Invalidität in Höhe der versicherten Todesfallsumme eine Vorrauszahlung auf die Invaliditätsleistung erfolgen kann.
Informieren Sie sich über Kosten, Leistungen und wichtige Tarifmerkmale, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.
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