mögliche Deckungserweiterungen in der Unfallversicherung
Vorerkrankungen
- Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 50%
Allgemeines
- Vergiftungen durch Gase, Dämpfe, Staubwolken, Säuren
- Rettung von Menschenleben und Sachen sowie deren rechtmäßige Verteidigung
- Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren Unruhen
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Tod durch Ertrinken und Ersticken
- Verschollenheit, Erfrierungen
- Bewusstseinsstörungen
- Unfälle infolge Krampfanfälle
- Trunkenheit beim Lenken eines Kfz bis unter 1,1 %o
- Passives Kriegsrisiko Frist verlängert auf 14 Tage bzw. 7 Tage bei Luftfahrtrisiko
- Lebensmittelvergiftungen
- Versehentliche Einnahme schädlicher Stoffe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist mitversichert
- Gesundheitsschädigungen durch Strahlen (Maser, Laser, künstliches UV-Licht etc.)
- Röntgenstrahlen
- Maniküre, Pediküre, Entfernen von Hühneraugen und Hornhaut
Infektionen
- Durch Tierbisse einschließlich Infektionsfolgen
- Durch Insektenstiche
- Durch Zeckenbisse
- Durch plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund und Nase
- Durch Beschädigung der Haut, sofern mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt ist
- Infektionskrankheiten
z. B. Borreliose, Cholera, Gürtelrose, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps,Tollwut,Windpocken etc.
- Impfschäden
- Leistung bei Infektionen bereits ab 1% Invalidität
- Leistung bei Infektionen für alle versicherten Leistungsarten
Erhöhte Kraftanstrengung
- Verrenkungen, Zerreißungen, Zerrungen
- Knochenbrüche
- Leistenbrüche
- Bauch- und Unterleibsbrüche
Invalidität
- Generell Kapitalleistung, auch über das 65. Lebensjahr hinaus (keineVerrentung der Leetung)
- Höchstsummenerweiterung bis 1 Million Eur bei Vollinvalidität für bestimmte Berufe ohne Prämienzuschlag
- Vorschusszahlung auf lnvaliditätsleistung bis 15 000 Eur obwohl Unfalltod nicht versichert wurde
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
- Krankenhaustagegeld bis 1000 Tage innerhalb von 5 Jahren
- Auslandskrankenhaustagegeld:Verdopplung für max. 3 Wochen
- Gemischte Institute (KHT bei Notfalleinweisung in Krankenanstalt)
- Krankenhaustagegeld bei Aufenthalt in Rehaklinik bei unmittelbarer Anschlussbehandlung
- Genesungsgeld wird für 100 Tage zu 100% ohne Abstufung gezahlt
- Genesungsgeld auch dann, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt
- Eigenbehaltskosten im Krankenhaus 10 Eur/Tag für 14 Tage
(wenn Krankenhaustagegeld mit mindestens 30 Eur versichert ist)
- Bei ambulanten Operationen werden pauschal 3 Tage Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt
Unfalltod
- Doppelte Todesfa11leistung bei Tod beider Elternteile maximal 50 000 Eur
- Todesfa111eistung wird bei Unfalltod nnerhalb 24 Monate gezahlt
Übergangsleistung
- 25% der versicherten Leistung wenn nach 3 Monaten noch Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 100% besteht
- 100% der versicherten Leistung wenn nach 6 Monaten noch Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 50% besteht
- Bei Schwerverletzung wird die Leistung als Sofortleistung fällig
Beitragsfreie Leistungen
- Bergungskosten bis 35 000 Eur
- Kosmetische Operationen inklusive sichtbare Frontzähne bis 10 000 Eur
- Sofortleistung bei Schwerverletzung 10% der Invaliditätsgrundsumme max. 10 000 Eur
- Behinderungsbedingte Kosten für Wohnungsumbau, Umzug, Pkw-Umrüstung bis 10 000 Eur
- Behinderungsbedingte Kosten für Prothesen und Hilfsmittel bis 3000 Eur
- Umschulungskosten bis 12 000 Eur
- Kurkosten und Rehal-beihilfe bis 10 000 Eur
- Rückholkosten bis 10 000 Eur
- Rooming-In-Kosten (Kindertarif bis 10 Ubernachtungen 30 Eur,
ab 11. Übernachtung 15 Eur
- Kostenzuschuss für Kindermädchen/Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt von 30 Eur/Tag bis max 500 Eur
- Kostenzuschuss für Nachhilfeunterricht von 30 Eur /Tag bis max. 3 000 Eur
Beitragsfreistellung
- Beitragsfreie Weiterführung der Versicherung bei Tod des Versicherungsnehmers oder des mitverecherten Lebenspartners für 2 Jshre
- Beitragsfreie Weiterführung der Kinder-Unfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers (bis zum 18 Lebensjahr des Kindes)
- Beitragserstattung bei Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate
- Beitragserstattung bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 12 Monate
Meldefristen/ Obliegenheiten
- Invaliditätseintritt innerhalb 24 Monate
- Frist für Neubemessung des Invaliditätsgrades (Versicherungsnehmer bis 36 Monate/Versicherer bis 24 Monate)
- Keine Obliegenheitsverletzung durch Nichtanzeige von zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen
- Keine Arztanordnungaklausel bei Operationen
- Meldung des Unfalltodes erst nach Kenntnisnahme des Bezugsberechtigten bzw. des Versicherungsnehmers
- Versehensklausel in Bezug auf Anzeigepflicht/Obliegenheit
- Invaliditätsfeststellung, -anmeldung und -geltendmachung bis 36 Monate nach Unfalleintritt
- Fristverlängerung der Neubemessung bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr = 5 Jahre
(maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Bei Eintritt einer Geisteskrankheit / Pflegebedürftigkeit während der Vertragsdauer,
bleiben die versicherten Personen auf Antrag versichert
- Bedingungsänderungen zu Gunsten der Versicherten beziehen sich auch auf die laufenden Verträge
Kostenerstattungen
- Die ärztlichen Gebühren, die dem Versicherungsnehmer zur Begründung des Leistungsanspruches entstehen
- Erstattung des Verdienstausfalls, bei Selbständigen ohne Nachweis 1,5 %o der lnvaliditätssumme, maximal 200 Eur
Allgemeines
Auf Grund der Vielzahl der Tarifdaten können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der angeführten Deckungserweiterungen übernehmen. Es gelten grundsätzlich die Versicherungsbedingungen der Gesellschaft.