Gliedertaxe Unfallversicherung


... ist ein Ausdruck der privaten Unfallversicherung. Soweit Gliedmaßen oder Sinnesorgane betroffen sind, richtet sich die Bemessung des Invaliditätsgrades nach dieser sogenannten Gliedertaxe.
Sie sieht bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit feste %-Sätze vor.

So wird der Verlust eines Beines bei vielen Versicherern mit 70% bewertet. Ist dieses Bein beispielsweise in seiner Bewegung zu 20% eingeschränkt, würde der Invaliditätsgrad wie folgt bewertet:

70% (für das Bein) x 20% (die Bewegungseinschränkung) = 14% Invalidität

Verbesserungen
Verlust oder vollständige Gebrauchsunfähigkeit... normale Versicherungsbedingungen verbesserter Tarif
eines Armes im Schultergelenk 70% 80%
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65% 80%
eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60% 80%
einer Hand im Handgelenk 55% 75%
eines Daumens 20% 30%
eines Zeigefingers 10% 20%
eines anderen Fingers 05% 10%
alle Finger einer Hand

45%

70%
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70% 80%
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60% 80%
eines Beines bis unterhalb des Knies 50% 80%
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45% 80%
eines Fußes im Fußgelenk 40% 70%
einer großen Zehe 05% 15%
einer anderen Zehe 02% 05%
eines Auges 50% bis 80%
des Gehörs auf einem Ohr 30% bis 80%
des Geruchs 10% 15%
des Geschmacks 05% 15%
der vollständige Verlust der Stimme - 100%
beide Arme, Hände, Beine oder Füße bzw. Kombination aus diesen Körperteilen Addition 100%
 
 
Vorsorge von A bis Z
A....
B . . .
C . . .
D . . .
E . . .
F . . .
G . . .
H . . .
I . . .
J . . .
K . . .
L . . .
M . . .
N . . .
O . . .
P,Q . . .
R . . .
S . . .
T . . .
U . . .
V . . .
W . . .
X,Y,Z . . .
 

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