Unfallschutz der neuen Generation


Vorname der Person:   Name:  
Geburtsdatum: (tt.mm.jjjj) Risikoklasse:
Beruf:      
Invaliditätsgrundleistung:  EUR Progression:  %
Invaliditätshöchstleistung:  EUR Übergangsleistung:  EUR
KH-Tagegeld/GG  EUR Unfalltod:  EUR
Beitragsfrei eingeschlossen bis zu:
Bergungskosten: 35 000,- €
Umschulungsmassnahmen: bis 12 000,- €
kosmetische OP: 10 000,- €
Sofortleistg. b.Schwerverletzg.: 10 000,- €
behinderungsbed.Kosten: 10 000,- €
Kur-Rehakostenbeihilfe: 10 000,- €
Rückholkosten: bis 10 000,- €
Tip  
  Beachten Sie bei der Suche nach einem Unfallversicherer auch die sogenannte Gliedertaxe. Hier ist festgelegt, wie hoch die Invaliditätsleistung im Schadenfall ist.
Ihr Vorteil:
Es gibt eine ganze Reihe zusätzlicher Versicherungseinschlüsse, sogenannte Deckungserweiterungen.
Einmaliges Bedingungswerk mit zahlreichen Leistungserweiterungen. Wir zahlen in vielen Fällen, die bei anderen Versicherern ausgeschlossen sind, wie z.B.:
    Trunkenheit bis unter 1,1 %o
    Lebensmittelvergiftung
    Tierbisse einschl. deren Infektionsfolgen
    Rettung von Menschen  Sachen
    verspätete Schadenmeldung
    keine Arztanordnungsklausel
    u.v.m.




Gliedertaxe

Spricht ein Unfallversicherer von einer verbesserten Gliedertaxe, so meint er damit, dass in seinen Versicherungsbedingungen für manche Körperglieder eine höhere Einstufung gilt. Also z.B. etwa 80% statt der üblichen 70% für ein Bein.

Empfehlenswert sind in jedem Falle verbesserte Gliedertaxen, da hier bei gleichen Grundleistungen bis zum Doppelten der Invaliditätsleistungen gegenüber der normalen Gliedertaxe ausgezahlt werden.

Invalidität

Eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Funktionsfähigkeit. Die Invalidität wird mit einem bestimmten Grad festgesetzt (normalerweise von einem Facharzt). Eine Querschnittlähmung würde z.B. einem Invaliditätsgrad von 100% entsprechen.

Progressions- oder Invaliditätsstaffel

Es gibt für den Invaliditätsfall besondere Leistungsformen. Sie führen zu überproportionaler Auszahlung bei höherer Invalidität. Bei Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades vervielfacht sich die Invaliditätsleistung.

Erfahrungsgemäß führt eine geringfügige Invalidität nur selten zu dauerndem Verdienstausfall. Anders ist es hingegen bei schweren Invaliditätsschäden. Schwerstverletzte müssen nicht nur bedeutende finanzielle Ausfälle und körperliche Behinderung hinnehmen, sondern darüber hinaus oft außergewöhnliche Aufwendungen erbringen, um ihr plötzlich verändertes Leben erträglich zu gestalten. Aus diesem Grund wurden Invaliditätsstaffeln geschaffen, die stufenweise steigende Leistungen bei zunehmenden Invaliditätsgraden vorsehen.

Übergangsleistung

Bei bestimmten Verletzungen wird eine Übergangsleistung fällig, sofern der Unfall binnen 48 Stunden nicht zum Tode führt.
Ist nach 3 Moaten seit Unfalleintritt eine entsprechende, i.d.R. mehr als 50%, Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit gegeben, die nach 6 Monaten seit Unfalleintritt immer noch mind. 50% (bei einzelnen Gesellschaften auch 35%) beträgt, so wird die Übergangsleistung entsprechend den geltenden Vertragsbestimmungen ausgezahlt.

Die Übergangsleistung ist spätestens 7 Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.

Unfall-Krankenhaus-Tagegeld (KHTG)

Diese Leistung der Unfallversicherung wird fällig, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalles sich in stationäre Behandlung begeben muß. Einlieferungstag sowie Entlassungstag aus dem Krankenhaus zählen als je ein Tag. Standartgemäß zahlen Versicherer Unfallkrankenhaustagegeld für längstens 2 Jahre. Neuere Bedingungswerke, wie das in unserem Angebot zugrundeliegende, erhöhen jedoch die Leistungsdauer (z.B. bis zu 1 000 Tagen).

Genesungsgeld

Bei bestimmten Verletzungen wird eine Übergangsleistung fällig, sofern der Unfall binnen 48 Stunden nicht zum Tode führt.
Ist nach 3 Moaten seit Unfalleintritt eine entsprechende, i.d.R. mehr als 50%, Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit gegeben, die nach 6 Monaten seit Unfalleintritt immer noch mind. 50% (bei einzelnen Gesellschaften auch 35%) beträgt, so wird die Übergangsleistung entsprechend den geltenden Vertragsbestimmungen ausgezahlt.

Die Übergangsleistung ist spätestens 7 Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.

Im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt wird, sofern eingeschlossen, ein Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Krankenhaustagen gezahlt. Die Leistungsdauer ist jedoch i.d.R. auf 100 Tage gemäß nachfolgenden Bemessungen begrenzt:

In neueren Bedingungswerken sind abweichend hiervon längere Leistungsstaffeln üblich.

Unfalltod

Tritt infolge eines Unfalles der Tod ein, so kommt die versicherte Todesfallleistung zur Auszahlung. Ein Einschluß dieser Leistung ist sinnvoll, da bei einer drohenden Invalidität in Höhe der versicherten Todesfallsumme eine Vorrauszahlung auf die Invaliditätsleistung erfolgen kann.

Kosmetische Operation

Erfordern die Unfallverletzungen der versicherten Person nach Abschluss der Heilbehandlung eine kosm. Operation, so übernimmt der Versicherer die hierdurch entstehenden Kosten. In der Regel sind dies Arzthonorare, Kosten der Klinikunterbringung und -Verpflegung.

Sofortleistung

Bei bestimmten schweren Verletzungen (z.B. Bruch der Wirbelsäule, des Beckens, schwere Verbrennungen...) kommt die Sofortleistung zu der evtl. mitversicherten Übergangsleistung zu Auszahlung.

Bergungskosten

Nach einem Unfall erbringt der Versicherer Ersatz für Such- , Rettungs- und Bergungsmaßnahmen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Rettungsdiensten. Diese Kosten werden auch dann erstattet, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den Umständen zu vermuten war. Auch ärztlich angeordnete Transporte, nach einem Unfall, zum Krankenhaus oder einer Spezialklinik sind versichert.

Umschulungskosten

Führt die versicherte Person infolge unfallbedingter Berufsunfähigkeit eine Umschulung durch, werden die Kosten in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen.

Rückholkosten

Nach einem Unfall ersetzt der Versicherer nach einem 14- tätigen Krankenhausaufenthalt am Unfallort die Kosten für den Rücktransport in ein Krankenhaus des Heimatortes oder in die Nähe des Heimatortes.

Kur- und Rehakostenbeihilfe

Der Versicherer zahlt nach einem Unfall Beihilfe, wenn der Versicherte,vom Unfalltag an, innerhalb von 3 Jahren eine Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt hat. Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.

Anrechnung von Vorerkrankungen

Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfalleieignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens nur dann, wenn der Mitwirkungsanteil eine bestimmte Größenordnung überschreitet.
Nach den Standart-Unfallbedingungen (AUB88) beträgt dieser Anteil 25%.

Hinweis:
Sie sollten darauf achten, dass dieser Wert recht hoch ist.

Alkohol

Gemäß den Standartbedingungen führen Unfälle durch Geistes- oder Bewußtseinsstörungen, soweit diese auf den Einfluß von Alkohol beruhen, zur Leistungsfreiheit des Versicherers.

Einzelne Versicherer verzichten jedoch auf diese Ausschlußklausel.
Der angegebene Wert entspricht dem Grenzwert des Blutalkoholgehaltes beim Lenken von KFZ.
Hinweis:
Achten Sie auf den Einschluß dieser Klausel, denn nicht jede Feier erfolgt gänzlich Alkohl. Ein Sturz auf dem Heimweg könnte sonst schnell zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Einwirkung von Strahlen

Unfälle durch Strahlen, sofern sie nicht Folge eines regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Geräten sind, ist versichert. Nicht versichert sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden.

Infektionskrankheiten

Unter den Versicherungsschutz fallen Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut oder durch plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt sind.

Folgende Infektionskrankheiten sind z.B. versichert (je nach Versicherer verschieden):
Malaria, Keuchhusten, Gürtelrose, Tollwut, Windpocken ....

tauchtypische Unfälle

Beim Tauchen erlittene, hierfür typische Gesundheitsschäden sind versichert.

Erfrierungen

Bei Einschluß dieser Klausel gelten in der Regel Ertrinken, Ersticken oder Erfrieren als versicherte Unfälle.

Rettung von Sachen und Menschen

Als Unfall gilt auch, wenn der Versicherte bei der rechtmäßigen Verteidigung oder beim Bemühen zur Rettung von Menschen oder Sachen eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Zerrung an Gelenken

Als Unfall geilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule Verrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen hervorgerufen werdn.
Bandscheibenschäden bleiben jedoch i.d.R. ausgeschlossen.

Lebensmittelvergiftung

Versichert gelten Unfälle durch Nahrungsmittelvergiftungen.

Die Aufnahme von sonstigen Stoffen durch den Schlund ist hierbei nicht gemeint.

Beitragsbefreiung

Verschieden Versicherer bieten die Beitragsfreistellung des Unfallversicherungsvertrages für max. 12 Monate an, sofern der Antragsteller unverschuldet arbeitslos oder infolge Krankheit arbeitsunfähig wird.
Diese Leistung steht Ihnen jedoch meist erst nach Ablauf einer bestimmten Vertragsdauer (6 - 12 Monate) zur Verfügung.

 
 
Vorsorge von A bis Z
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