Was ist grundlegend nicht versichert in der Vermieterrechtsschutz
Ausschlüsse in der Rechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung kennt wie jede andere Versicherungsart auch eine Reihe von Deckungs- bzw.
Risikoausschlüssen, die sich vor allem auf besonders streitträchtige und kostenintensive Rechtsgebiete beziehen.
Neben einer Vielzahl von allgemeinen Ausschlüssen in der Rechtsschutzversicherung gelten im Vermieterrechtsschtz folgende speziellen Ausschlüsse zusätzlich.
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- Bergbauschäden
- Planung, Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des VN befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
- der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des VN befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
- der Finanzierung eines der vorstehend aufgeführten Bauvorhaben
- zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen
- in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum
- Familien- und Erbrecht sofern über die Beratung hinausgehend (Ausnahmen sind möglich)
- Streitigkeiten mit dem Rechtsschutzversicherer
- wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
- in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über das Vermögen des Versicherungsnehmers eröffnet wurde oder eröffnet werden soll
- in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten (Ausnahmen sind möglich)
- aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer übertragen worden oder übergegangen sind
- Verbindlichkeiten oder Ansprüche Dritter